Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1646
Rückwirkung von Verständigungsvereinbarungen
geltende FassungEAS-AuskunftC 32/4-IV/4/00vom 25.04.2000
Wortlaut laut Findok
Wird in einem internationalen
Verständigungsverfahren gegenseitige Übereinstimmung über eine
bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten
als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst
ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen
mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem
Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante
abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten
OECD-Auslegungsregel distanziert. Im Fall der Verständigung über die
steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als
Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine
derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der
Vergangenheit anwendbar ist.
25. April
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 25 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 24 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 32/4-IV/4/00
- Stammnummer
- 2629
- Gültig
- 25.04.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF