Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2974
Steuerfreiheit für eine Pension der Asiatischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1448-IV/4/2008vom 26.05.2008
Wortlaut laut Findok
In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735)".
Artikel 56 Abs. 2 des Abkommens vom 4. Dezember 1965, BGBl. Nr. 13/1967, über die Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank enthält eine ähnlich formulierte Bestimmung, derzufolge nicht nur die Gehälter, sondern auch alle sonstigen Bezüge ("emoluments"), zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind.
Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abschnitt 18 lit. b Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957
- Art. 6 Abschnitt 19 lit. b Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Anlage (Übereinkommen), BGBl. Nr. 248/1950
- Art. 56 Z 2 Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1448-IV/4/2008
- Stammnummer
- 35864
- Gültig
- 26.05.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF