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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 458

Rückwirkende Anwendung des OECD-Kommentars 1992

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/53-IV/4/94vom 20.06.1994

Wortlaut laut Findok

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet sind. Der OECD-Kommentar wird nunmehr periodisch adaptiert und verbessert. Die Version des Jahres 1977 wurde 1992 und zuletzt 1994 überarbeitet. Soweit der Kommentar nicht selbst zum Ausdruck bringt, dass von der OECD-Staatengemeinschaft eine Änderung früherer Auslegungsgrundsätze gewünscht wurde, solange sonach der Kommentar lediglich eine vertiefte Auseinandersetzung mit bisher nicht besonders behandelten Auslegungsfragen darstellt, wird die darin zum Ausdruck kommende Meinung nicht erst ab 1992 (bzw. 1994) rechtliche Bedeutung besitzen. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention auch "jede spätere Übung bei der Anwendung des Vertrags" in gleicher Weise als Auslegungsbehelf heranzuziehen ist, wie Urkunden und Dokumente, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Der Umstand, dass der OECD-Kommentar 1992 (bzw. 1994) bei Vertragsabschluss der österreichischen DBAs noch nicht existent war, nimmt ihm sonach nicht die rechtliche Wirkung für deren Auslegung. 20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DoppelbesteuerungDoppelbesteuerungsabkommen mit DrittstaatenInterpretation

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/53-IV/4/94
Stammnummer
17698
Gültig
20.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF