…Bereitschaft zu bekunden, "ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird." Dies vor allem deshalb, weil es als Aufgabe des Ansässigkeitsstaates angesehen wurde, für seine mit…
…in Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch "ansässig" im Sinn des DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs- und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50% gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste…
…auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben sein. Den Dienstgeberbeitrag haben nämlich…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
…bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im…
…und tritt hiedurch der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein, dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als…
…österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann hat dies nicht zur Folge, dass hierdurch…
Es ist wohl richtig, dass in EAS 2224 eine auf § 48 BAO gestützte Ausgleichungsmaßnahme als sachgerecht angesehen wurde, wenn auf Grund der Anwendung von ausländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den in Österreich versteuerten Zinsen aus Gesellschafterkrediten bei der ausländischen Tochtergesellschaft die Abzugsfähigkeit versagt wurde, weil darin verdeckte Gewinnausschüttungen…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…des Umstandes, daß im DBA-Italien die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist…
…rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd in Österreich aus. Durch das vor der Unterzeichnung stehende neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen wird an diesen Gegebenheiten nichts geändert. 31…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe…
…beachten, dass eine Steuerentlastungsmaßnahme nach dem Wortlaut von § 48 BAO voraussetzt, dass diese Maßnahme zum "Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Nach dem Gesetzeswortlaut kann daher eine Steuerentlastungsmaßnahme nur gesetzt werden, wenn Vermögenswerte im Ausland auch tatsächlich einer Besteuerung unterzogen worden sind, die…
…des Abkommens fallen unter den Begriff "Pensionen" auch alle regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen, die zum Ausgleich erlittener Nachteile gewährt werden. Diese Bestimmung gilt daher nach Auffassung des BM für Finanzen auch für Unterhaltszahlungen, die ein in den USA lebender Österreicher an seine in Österreich lebende geschiedene…
…öffentlicher Forschungseinrichtungen, sondern auch im Rahmen der angewandten Industrieforschung rechtlich zulässig. Die in Österreich zu erlangende Steuerentlastung kann lediglich in einem pauschalen Ausgleich von wesentlichen zuzugsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen bestehen (zB durch Steuerfreistellung von nach dem ausländischen Recht des bisherigen Ansässigkeitsstaates steuerfreien oder nicht steuerbaren Einkünften;…
…im Wege des § 48 BAO über Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland entrichteten Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer zuzulassen, die auf den im Ausland bereits besteuerten Wertzuwachs entfällt. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…Erbschafts- und Schenkungssteuer", im Zweifel immer nur auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden kann. 12. August 1994 Für den Bundesminister…
…nur dann einen Besteuerungsverzicht auszusprechen, wenn dieser "zum Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer erwirbt, so kann daher diese…
…der der slowenischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne (unter Progressionsvorbehalt) zu beseitigen. Hiedurch würde ein Ausgleich von Anlaufverlusten mit dem positiven Inlandsergebnis des Unternehmens nicht ausgeschlossen (ein solcher Effekt würde nach der geltenden Rechtslage indessen eintreten, sobald die Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch ein Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt…