Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2097
US-Verluste und Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftSch 380/3-IV/4/02vom 22.07.2002
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein US-Staatsbürger mit
seiner Familie den Wohnsitz nach Österreich und wird er hierdurch in
Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch
"ansässig" im Sinn des DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem
US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs-
und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50%
gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste, die noch
in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht entstanden sind, können
indessen nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden (EStR 2000 Rz 8059).
Es ist wohl richtig, dass die USA gemäß Art. 22
Abs. 2 DBA-USA berechtigt sind, die von der österreichischen GmbH erzielten
Einkünfte ebenfalls einer Besteuerung zu unterziehen; allerdings unter
Anrechnung der österreichischen Steuer. In dem geschilderten Fall kann
indessen kein Erfordernis eintreten, eine US-Steuer in Österreich
anzurechnen.
22. Juli
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 22 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
AuslandsverlusteWohnsitzverlegungAnsässigkeitAusgleichsfähigkeitBeratungseinkünfteGeschäftsführereinkünfteSonderausgabenVerlustabzugSteueranrechnung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 380/3-IV/4/02
- Stammnummer
- 33536
- Gültig
- 22.07.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF