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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2097

US-Verluste und Wohnsitzverlegung nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftSch 380/3-IV/4/02vom 22.07.2002

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein US-Staatsbürger mit seiner Familie den Wohnsitz nach Österreich und wird er hierdurch in Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch "ansässig" im Sinn des DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs- und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50% gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste, die noch in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht entstanden sind, können indessen nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden (EStR 2000 Rz 8059). Es ist wohl richtig, dass die USA gemäß Art. 22 Abs. 2 DBA-USA berechtigt sind, die von der österreichischen GmbH erzielten Einkünfte ebenfalls einer Besteuerung zu unterziehen; allerdings unter Anrechnung der österreichischen Steuer. In dem geschilderten Fall kann indessen kein Erfordernis eintreten, eine US-Steuer in Österreich anzurechnen. 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AuslandsverlusteWohnsitzverlegungAnsässigkeitAusgleichsfähigkeitBeratungseinkünfteGeschäftsführereinkünfteSonderausgabenVerlustabzugSteueranrechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 380/3-IV/4/02
Stammnummer
33536
Gültig
22.07.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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