Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1702
Negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskunftSt 337/1-IV/4/00vom 31.07.2000
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich ein unbeschränkt
Steuerpflichtiger an einer gewerblich tätigen deutschen GmbH& Co KG,
und ist in den nächsten 3 bis 4 Jahren wegen nicht aktivierungsfähiger
Forschungsaufwendungen mit Verlustanteilen zu rechnen, denen nach
österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt,
dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des
"negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd in Österreich aus.
Durch das vor der Unterzeichnung stehende neue österreichisch-deutsche
Doppelbesteuerungsabkommen wird an diesen Gegebenheiten nichts geändert.
31. Juli
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 337/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2367
- Gültig
- 31.07.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF