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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2224

§ 48 BAO und ausländische Unterkapitalisierungsvorschriften

geltende FassungEAS-AuskunftZ 20/1-IV/4/03vom 11.02.2003

Wortlaut laut Findok

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anlaufverluste ihrer neuseeländischen Tochtergesellschaft durch Hingabe von Gesellschafterdarlehen finanziert und verlieren die Zinsen infolge der Anwendung der neuseeländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den Charakter von abzugsfähigen Zinsen und tritt hiedurch der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein, dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als Zinsen zu qualifizierenden neuseeländischen Einkünfte in steuerfreie Schachteldividenden umdeutet; wohl aber erscheint es gerechtfertigt, die aus der Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen resultierenden neuseeländischen Mehrsteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die Zinseneinkünfte (Zinseneinnahmen abzüglich aller damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen) entfällt. Diese Anrechnung kann aber nicht auf der Grundlage der § 48 BAO-Verordnung vorgenommen werden, weil diese Verordnung nur eine Steueranrechnung auf jene österreichische Steuer zulässt, die "unmittelbar" auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfällt; die Verordnung vermag daher nur eine Entlastung von der "juristischen Doppelbesteuerung", nicht aber von einer "wirtschaftlichen Doppelbesteuerung" zu vermitteln. Die in Neuseeland von den nichtabzugsfähigen Zinsen erhobene Steuer trifft den Gewinn der neuseeländischen Tochtergesellschaft, der aber nicht Gegenstand der österreichischen Körperschaftsteuer ist. Um in diesem Fall eine Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu erreichen, bedarf es daher einer Einzelantragstellung. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

UnterkapitalisierungsvorschriftenAnlaufverlusteZinsenGesellschafterdarlehenjuristische Doppelbesteuerungwirtschaftliche DoppelbesteuerungEinzelantrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Z 20/1-IV/4/03
Stammnummer
36179
Gültig
11.02.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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