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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 421

Zeitverschobene internationale Doppelbesteuerung durch die deutsche Wegzugsbesteuerung

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/94vom 24.03.1994

Wortlaut laut Findok

  Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung eintreten. Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen - sonach ohne Rücksicht darauf, ob im Ausland eine Wegzugsbesteuerung stattfindet oder nicht - auf die tatsächlichen Anschaffungskosten ab. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Wege des § 48 BAO über Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland entrichteten Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer zuzulassen, die auf den im Ausland bereits besteuerten Wertzuwachs entfällt. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

WohnsitzverlegungWohnsitzwechselVeräußerungsgewinnVeräußerungsvorgangAnteilsveräußerungBeteiligungsveräußerung§ 48 BAOAnrechnung der ausländischen SteuerVeräußerung von Beteiligungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/9-IV/4/94
Stammnummer
17824
Gültig
24.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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