Findok · EAS-Auskünfte
EAS 421
Zeitverschobene internationale Doppelbesteuerung durch die deutsche Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/94vom 24.03.1994
Wortlaut laut Findok
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland
nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer
deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der
Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen
Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach
Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis
zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6
des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen,
kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung
eintreten.
Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen
- sonach ohne Rücksicht darauf, ob im Ausland eine Wegzugsbesteuerung
stattfindet oder nicht - auf die tatsächlichen Anschaffungskosten ab. Es
besteht allerdings die Möglichkeit, im Wege des § 48 BAO über
Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen
Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland entrichteten
Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer zuzulassen, die auf den im
Ausland bereits besteuerten Wertzuwachs entfällt.
24.
März 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
WohnsitzverlegungWohnsitzwechselVeräußerungsgewinnVeräußerungsvorgangAnteilsveräußerungBeteiligungsveräußerung§ 48 BAOAnrechnung der ausländischen SteuerVeräußerung von Beteiligungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/9-IV/4/94
- Stammnummer
- 17824
- Gültig
- 24.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF