Findok · EAS-Auskünfte
EAS 522
Kein § 48 BAO für Lieferungen aus den Zollausschlussgebieten in das inländische Zollgebiet
geltende FassungEAS-AuskunftG 2264/2/1-IV/4/94vom 11.11.1994
Wortlaut laut Findok
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das
Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der
Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen
Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass
der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten
Umsatzes, der in die Bemessungsgrundlage für die deutsche EUSt eingeht, von
der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen. Diese Entlastung ist
nötig, um eine Diskriminierung österreichischer Waren im
Kleinwalsertal zu vermeiden; denn es wird hiedurch gewährleistet, dass der
Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus
österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%)
Umsatzsteuer belastet ist.
Die Einsetzung von § 48 BAO für eine
Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen
in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht
möglich, weil hier keine internationale Doppelbesteuerung eintritt. Denn
§ 48 BAO ermächtigt das BM für Finanzen nur dann einen
Besteuerungsverzicht auszusprechen, wenn dieser "zum Ausgleich einer in- und
ausländischen Besteuerung" erforderlich ist.
Wenn eine in Bregenz ansässige Privatperson einen
VW-Bus im Kleinwalsertal unter Anlastung einer 16%igen österreichischen
Umsatzsteuer und einer 20%igen österreichischen Einfuhrumsatzsteuer
erwirbt, so kann daher diese Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage
von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die
Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum
Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt.
11. November
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2264/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17544
- Gültig
- 11.11.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF