…Abs. 2 DBA Schweiz im Ausmaß des die 15-prozentige Quellensteuer übersteigenden Betrags rückzuerstatten. Hinsichtlich dieser verbleibenden 15-prozentigen Verrechnungssteuer hat Österreich gemäß Art. 23 Abs. 2 DBA Schweiz eine entsprechende Anrechnungsverpflichtung auf die inländische Einkommensteuer, welche auf die Dividenden entfällt. Bundesministerium für Finanzen, 13…
…der Dividende erhält. Diese Körperschaftsteuergutschrift, die im vorliegenden Fall 10 (1/9 von 90) beträgt, erhöht bei in Großbritannien Ansässigen zwar einerseits deren Dividendeneinkünfte (im vorliegenden Fall auf 100) ist aber andererseits auf ihre britische Einkommensteuerschuld anrechenbar (ist aber nicht erstattungsfähig). Bei im Ausland ansässigen…
…Aktienpaket, das er an einer mazedonischen Bank hält, in Mazedonien voll besteuerte Dividendenerträgnisse, dann besteht die Möglichkeit durch einen auf § 48 BAO gestützten Antrag eine Anrechnung der mazedonischen Steuer zu erwirken. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…dann, wenn eine Anteilsabtretung nach Zustandekommen eines Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgt ist, wird die von diesem Gewinnverteilungsbeschluss betroffene Dividendenausschüttung noch dem Veräußerer zugerechnet (und dies selbst dann, wenn der Veräußerer die Gesellschaft anweist, die Dividende dem neuen Aktionär auszuzahlen; siehe ministerielle Anfragenbeantwortung in SWK 1991, Heft 8…
…die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine inländische Steuer vorhanden ist, die durch die Anrechnung gekürzt…
…belastet (mit anderen Worten dass die anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte zumindest noch mittelbar von einer österreichischen Steuer getroffen werden), ist dies bei der Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht mehr der Fall. Denn die Sondergewinnsteuer soll im wirtschaftlichen Ergebnis die Fiktivverzinsung des Eigenmittelgebers und nicht beispielsweise rumänische Lizenzgebühren…
…Bezieht eine österreichische Holdinggesellschaft Gewinnausschüttungen von ihrer tschechischen Tochtergesellschaft, die in Tschechien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterzogen werden, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-CSSR diese tschechische Quellensteuer auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der…
…eine Steuergutschrift von 1/9 der Bardividenden zu erhalten (eine Bardividende von 90 vermittelt daher ein Anrecht auf eine Gutschrift der britischen Körperschaftsteuervorbelastung von 10). Ist Großbritannien - wie im Fall des DBA-Österreich - durch das DBA berechtigt, die britische Dividende einer Quellenbesteuerung von 15% zu…
…österreichische Aktiengesellschaft von ihrer 100-prozentigen tschechischen Tochtergesellschaft eine in Tschechien mit 10% an der Quelle besteuerte Gewinnausschüttung, dann kann diese tschechische Steuer in Österreich nicht zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil die tschechische Gewinnausschüttung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der österreichischen…
…die US-Quellensteuer im Sinne des Art. 10 Abs. 2 lit. b im Ausmaß von 15 auf die österreichische Steuer an, sodass die in Österreich zahlbare Steuer nach Anrechnung der US-Steuer 12,5 beträgt. Die USA dürfen ihrerseits die US-Dividende nach Maßgabe des…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
…zur Anrechnung zu bringen. Dieses Beurteilungsergebnis entspricht im Übrigen den Prinzipien des österreichischen Steuersystems. Denn auch bei Zufluss von inländischen Dividenden findet bei der mit 25% begrenzten Sonderbesteuerung von Dividenden keine Entlastung von der Körperschaftsteuervorbelastung statt; es wäre daher nicht sachgerecht, dies bei estnischen Dividenden…
…der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 25-prozentigen österreichischen KESt unterworfen, dann würde hinsichtlich dieses in der Ausschüttung enthaltenen deutschen Kapitalertrages eine Doppelbesteuerung eintreten, falls die deutsche KESt nicht mit 15% auf die österreichische Steuer angerechnet…
…damit im allgemeinen eine Einkünftezusammenfassung nach vergleichbaren ausländischen Rechtsvorschriften nicht zulässt (bei Anwendung der Verlustverwertungsbeschränkung für Steuerausländer ist allerdings auf die Einkommensentwicklung in einem ausländischen Organkreis dann zu achten, wenn sich sonst eine internationale Verlustdoppelverwertung ergeben würde; EAS 683). Die Beurteilung, welche Rechtsperson im Ausland…
Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften an in Österreich ansässige Gesellschafter sind nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 24. Juli 1989, AÖF Nr. 240/1989, steuerlich zu erfassen. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes, wie dieser nach § 37 Abs. 1 Z. 3 EStG für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften vorgesehen…
…nach wie vor dem ungekürzten österreichischen Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen sind. Eine abkommensgemäße Steuerentlastung wird nach Erlassung der maßgebenden Durchführungsregelungen, die jedoch den vorhergehenden Abschluss des Ratifikationsverfahrens voraussetzen, im Rückerstattungsweg herbeigeführt werden können. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens auf die Erhebung einer…
…die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland vor. Sollte nach deutschem Recht der Vorgang als Gewinnausschüttung und damit als "Dividende" im Sinn des Abkommens…
Der Umstand, dass Dividenden, die von einer inländischen GesmbH nach Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17…