Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1697
Auslandsentsendungen in DBA-Partnerstaaten mit Anrechnungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 43/2-IV/4/00vom 25.07.2000
Wortlaut laut Findok
Werden von österreichischen
Arbeitgebern in Österreich ansässige Dienstnehmer in ausländische
DBA-Partnerstaaten entsandt (hier : Auslandskorrespondenten des ORF), mit denen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Anrechnungsverfahren angewendet wird
(insb. Italien, Großbritannien, USA, Kanada, Japan), dann muss zur
Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung eine Veranlagung vorgenommen
werden, da eine abkommenskonforme Anrechnung der ausländischen Steuern
nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern nur im Veranlagungsweg vorgenommen werden
kann. Wenn der österreichische Arbeitgeber in Fällen dieser Art
nachweisen kann, dass die von ihm ausgezahlten Bezüge im DBA-Partnerstaat
in abkommenskonformer Weise einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestehen
seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn zur Vermeidung einer
unterjährigen Doppelbesteuerung der Lohnsteuerabzug unterbleibt (siehe
hiezu auch AÖFV. Nr.197/1999 im Fall der Dienstnehmerentsendung in eine
italienische Zweigniederlassung). Die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges setzt
aber voraus :
a) dass der
DBA-Partnerstaat auf Grund des Abkommens steuerberechtigt ist, und
b) dass im
wesentlichen parallel zum österreichischen Lohnsteuerabzug Steuerzahlungen
im Ausland tatsächlich zu leisten sind.
Denn nur in diesen Fällen wird ein Vergleich mit dem
in AÖFV. Nr. 197/1999 beschriebenen Besteuerungsfall sachgerecht und daher
zulässig sein.
25. Juli
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 24 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 22 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 23 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
- Art. 19 DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 43/2-IV/4/00
- Stammnummer
- 2727
- Gültig
- 25.07.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF