Findok · EAS-Auskünfte
EAS 245
Konsortialkreditvergabe nach Italien
geltende FassungEAS-AuskunftT 82/38/1-IV/4/93vom 13.03.1993
Wortlaut laut Findok
Wird von einer österreichischen Bank gemeinsam mit
einer deutschen Bank ein Konsortialkredit nach Italien vergeben, so ist die in
Italien von den Zinsen einbehaltene Quellensteuer aliquot mit 10% auf die
österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar.
Die Anrechnung kann jedoch nur auf jenen Teil der
österr. Körperschaftsteuer erfolgen, der auf die italienischen
"Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung der durch Anrechnung
begünstigten italienischen Einkünfte müssen die italienischen
Zinsen um alle damit im "wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden Aufwendungen
gekürzt werden. Dieser "wirtschaftliche Zusammenhang" muss gemäß
BMF-Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, "erkennbar" sein.
Erkennbar ist ein solcher Zusammenhang aber nicht nur bei
Refinanzierungsaufwendungen für die in der Absicht der Weitergabe in das
Ausland aufgenommenen Mittel; ein erkennbarer Aufwandzusammenhang ist z.B. auch
bei den den italienischen Zinsenertrag belastenden Zuführungen zur
Gewerbesteuerrückstellung gegeben. Allgemeine Kosten der
Geschäftsleitung ("Overheads") lassen indessen idR keinen Zusammenhang
erkennen, da sie üblicherweise unabhängig vom Zustandekommen des
betreffenden Auslandsgeschäftes anfallen.
Ob Zinsen für zunächst unabhängig von dem
Auslandsgeschäft hereingenommene Gelder die durch Anrechnung
begünstigten Auslandszinsen kürzen, wird davon abhängen, ob es
die solcherart von der Bank beschafften Mittel waren, die dem ausländischen
Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die Bank hat aus steuerlicher Sicht
volle Dispositionsfreiheit, welche Mittel sie für die Weitergabe in das
Ausland heranziehen möchte.
13.
März 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 82/38/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18159
- Gültig
- 13.03.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF