RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 617

Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen

geltende FassungEAS-AuskunftM 397/5/1-IV/4/95vom 12.04.1995

Wortlaut laut Findok

Zuwendungen von Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte fallen im Allgemeinen nicht unter den Begriff der Dividenden im Sinn der üblichen DBA-Terminologie. Dies deshalb, weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens verlangt. Dies hat nach den meisten Abkommen, die eine dem Artikel 21 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Vorschrift enthalten (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelten Einkünfte), zur Folge, dass die Zuwendungen an die ausländischen Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Da aber das DBA-USA keine Regelung für nicht besonders geregelte Einkünfte vorsieht und weder die Zuteilungsregel für Dividenden (Art. VI DBA-USA) noch auch eine andere Steuerzuteilungsregel Österreich Besteuerungsrechte entzieht, ist bei Zuwendungen an amerikanische Begünstigte die Kapitalertragsteuer mit 22% zu erheben. Diese Steuer ist gemäß Artikel XV DBA-USA in den USA anzurechnen. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

StiftungPrivatstiftungSteuerentlastungKapitalerträgeAnrechnungAnrechnungsverpflichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 397/5/1-IV/4/95
Stammnummer
17207
Gültig
12.04.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF