Findok · EAS-Auskünfte
EAS 617
Zuwendungen an US-Begünstigte österreichischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskunftM 397/5/1-IV/4/95vom 12.04.1995
Wortlaut laut Findok
Zuwendungen von Privatstiftungen an im
Ausland ansässige Begünstigte fallen im Allgemeinen nicht unter den
Begriff der Dividenden im Sinn der üblichen DBA-Terminologie. Dies deshalb,
weil der Begünstigte keine "Anteile" an der Stiftung besitzt, wie dies die
Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens
verlangt. Dies hat nach den meisten Abkommen, die eine dem Artikel 21 des
OECD-Musterabkommens nachgebildete Vorschrift enthalten (subsidiäre
Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen
nicht besonders geregelten Einkünfte), zur Folge, dass die Zuwendungen an
die ausländischen Begünstigten in Österreich von der
Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Da aber das DBA-USA
keine Regelung für nicht besonders geregelte Einkünfte vorsieht und
weder die Zuteilungsregel für Dividenden (Art. VI DBA-USA) noch auch eine
andere Steuerzuteilungsregel Österreich Besteuerungsrechte entzieht, ist
bei Zuwendungen an amerikanische Begünstigte die Kapitalertragsteuer mit
22% zu erheben. Diese Steuer ist gemäß Artikel XV DBA-USA in den USA
anzurechnen.
12. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 3 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- Art. 21 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- Art. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 397/5/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17207
- Gültig
- 12.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF