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EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

…lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist…

EAS 2523Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/200430.11.2004

…einer österreichischen Kapitalgesellschaft von März 2001 bis Mitte Mai 2003 zu einer italienischen Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine …

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…sodass sich die österreichische Einkommensteuer auf Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583 für die Auslandssteueranrechnung entwickelte Formel kann in Fällen, in denen keine für die Sonderausgabenverrechnung geeigneten Inlandseinkünfte vorliegen, nicht dazu führen, dass die Anrechnung der italienischen Steuer zu einer österreichischen Einkommensteuergutschrift führt. …

EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

…zu. (EAS 1353). Eine Anrechnung der von der Pensionsabfindung erhobenen italienischen Steuer ist allerdings nicht zulässig, da Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht an Pensionen dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich, zuweist und folglich insoweit die italienische Besteuerung zu Unrecht erfolgt ist. 02…

EAS 460Italienische Kapitalerträge und Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/19/1-IV/4/9427.06.1994

…DBA-Italien ausschließlich in Österreich steuerpflichtig. Italienische Aktiendividenden: Italien ist gem. Art. 10 DBA-Italien berechtigt, eine mit 15% begrenzte Quellensteuer zu erheben, die auf die in Österreich von den Dividenden zu erhebende österreichische Einkommensteuer anrechenbar ist. Italienische Sozialversicherungspension: Das Besteuerungsrecht liegt ausschließlich bei Österreich…

EAS 2341Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/0325.08.2003

…Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet…

EAS 2968Per-item-limitation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1442-IV/4/200826.05.2008

…vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt". Das Abkommen verpflichtet Österreich sonach dazu, die italienische Steuer mindestens in jener Höhe zur Anrechnung zuzulassen, die in jenem Teil der österreichischen Einkommensteuer Deckung findet…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…seiner Honorarabrechnungen erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung, der auf die genannte Inlandstätigkeit entfällt; die diesbezügliche österreichische Einkommensteuer ist auf die italienische Einkommensteuer anrechenbar. Solange die italienische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Italien bestätigt, weil sich der Lebensmittelpunkt in Italien befindet, tritt in solchen aus dem DBA…

EAS 1771Italienische Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 184/1-IV/4/0012.12.2000

    Wird ein italienisches Orchester zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des…

EAS 2240Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/0324.03.2003

…italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische Einkommensteuerpflicht auslösen, und wenn daher der vom Aufwertungsgewinn erhobenen italienischen Steuer keine österreichische Steuer gegenüber steht, auf die eine Anrechnung vorgenommen werden könnte, dann ist die italienische…

EAS 1822Italienische Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 652/1-IV/4/0102.04.2001

…sich die pensionsauszahlende Stelle in Italien unerwarteterweise weigern, die abkommensgemäß vorgesehene Steuerentlastung herbeizuführen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium in Rom einer Lösung zugeführt werden. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

…Arbeit) zur Anwendung; in diesem Fall würde - trotz Bestandes der italienischen Steuerpflicht - auch die österreichische Steuerpflicht erhalten bleiben, dies allerdings gemäß Artikel 23 unter der Verpflichtung zur Anrechnung der italienischen Steuer. 15. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 406Abtretung konzerninterner italienischer Zinsenansprüche an eine Gebietskörperschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 740/4/1-IV/4/9403.03.1994

…der italienischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen Steuerfreiheit in Österreich genießt, steht einer Anrechnung der italienischen Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Körperschaftsteuer nicht entgegen, der auf die italienischen Zinseneinkünfte (AÖF Nr. 49/1991) entfällt. Unterbleibt eine Besteuerung der Zinseneinkünfte wegen eines Verlustvortrages und findet die italienische…

EAS 245Konsortialkreditvergabe nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/1-IV/4/9313.03.1993

…den den italienischen Zinsenertrag belastenden Zuführungen zur Gewerbesteuerrückstellung gegeben. Allgemeine Kosten der Geschäftsleitung ("Overheads") lassen indessen idR keinen Zusammenhang erkennen, da sie üblicherweise unabhängig vom Zustandekommen des betreffenden Auslandsgeschäftes anfallen. Ob Zinsen für zunächst unabhängig von dem Auslandsgeschäft hereingenommene Gelder die durch Anrechnung begünstigten Auslandszinsen…

EAS 3163Wegzugsbesteuerung und DBA-Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1605-IV/4/201021.06.2010

…nach § 295a BAO im Wege der Abänderung des Steuerbescheides des Wegzugsjahres festzusetzen (Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 13-107). Die von italienischer Seite geäußerte Auffassung, dass eine Erhebung der Wegzugssteuerschuld im Veräußerungsjahr durch das Doppelbesteuerungsabkommen untersagt ist, wird daher nicht geteilt. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 366Doppelgeschäftsführertätigkeit für österreichische und italienische GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3416/1/1-IV/4/9330.12.1993

…in Italien ausgeübt wird. Die italienischen Geschäftsführerbezüge bleiben allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 3 auch in Österreich steuerpflichtig und wären hier im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterziehen, wobei eine abkommensgemäß in Italien erhobene Steuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. 30. Dezember 1993 Für den…

EAS 118Österreichische Opernsänger auf Italiengastspiel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2131/1/1-IV/4/9223.04.1992

…italienischen Besteuerung; die Höhe der italienischen Besteuerung richtet sich ausschließlich nach den innerstaatlichen italienischen Abgabenvorschriften. Wird diese italienische Quellensteuer in Höhe von 30% erhoben, so ist sie solange nicht "verloren", als sie in der österreichischen Einkommensteuer - auf die sie nach Artikel 23 des österreichisch-italienischen…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht…

EAS 1697Auslandsentsendungen in DBA-Partnerstaaten mit Anrechnungsverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 43/2-IV/4/0025.07.2000

…Kanada, Japan), dann muss zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung eine Veranlagung vorgenommen werden, da eine abkommenskonforme Anrechnung der ausländischen Steuern nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern nur im Veranlagungsweg vorgenommen werden kann. Wenn der österreichische Arbeitgeber in Fällen dieser Art nachweisen kann, dass die von ihm ausgezahlten…