RIS AI
15 395 Treffer547 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100093/2013Anrechnung italienischer Einkommensteuer gemäß Art 15 DBA Italien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2018

…Höhe von EUR 8.595,- einbezog. Am 25.9.2012 erhob der Beschwerdeführer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011. Er begehrte den Ansatz von EUR 7.780,04 als Bezüge ohne inländischen Steuerabzug und die Anrechnung der in Italien bezahlten Steuer von EUR 1.575,87…

UFSW RV/3624-W/09Anrechnung italienischer Quellensteuer auf die inländische Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2010

…Betrag an Einkommensteuer im Verhältnis der ausländischen Einkünfte zum Einkommen aufgeteilt wird. Grundsätzlich lautet die Formel für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages: "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen" (proportionale Methode) Auch das Berufungsbegehren stützt sich auf diese formelhafte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages, indem es die Anrechnung der italienischen Steuer…

EAS 2341Zeitverschobene Anrechnung italienischer Zinsenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 333/2-IV/4/0325.08.2003

…Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet…

BFG RV/1100041/20221. Besteuerungsrecht an italienischen Pensionseinkünften? 2. Anrechnung italienischer Steuer? 3. Feststellungsbescheid gemäß § 48 Abs. 2 BAO - Bindungswirkung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2023

…die steuerliche Vertretung im Auftrag des Bf. unter Vorlage entsprechender italienischer Lohn-/Pensionsnachweise und unter Bezugnahme auf Art. 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien gegen die Festsetzung der Einkommensteuer ohne Anrechnung der vom Bf. in Italien bezahlten Einkommensteuer; auf die diesbezüglichen begründenden Ausführungen der…

BFG RV/7102887/2012Anrechnung der ausländischen Steuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2017

…übersteige, sei die Anrechnung auf den Höchstbetrag beschränkt. Hinsichtlich der Berechnung der laut Finanzbehörde in abkommenswidriger Weise entrichteten Steuer in Italien sei festzuhalten, dass unabhängig von der Unrichtigkeit der von der Finanzbehörde herangezogenen Bemessungsgrundlagen sowie der Vorgangsweise zur Berechnung der italienischen Einkommensteuer, auch jene Einkommensteuer…

UFSW RV/0308-W/031. Arbeitszimmer eines Unternehmensberaters 2. Verpflegungsmehraufwand bei längerem Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2005

…S sowie eine italienische Quellensteuer in Höhe von 764.561,00 S aus. Das Finanzamt ermittelte demgegenüber die Einkünfte mit 2.007.816,00 S und setzte davon ausgehend in dem mit 27. Mai 2002 datierten Einkommensteuerbescheid 1999 die Einkommensteuer, unter Anrechnung der italienischen Quellensteuer…

BFG RV/7105533/2017DBA Österreich-Italien, Anrechnungsmethode. Kein Nachweis von im Ausland gezahlter Steuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2022

…VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Es ist festzuhalten, dass der Nachweis, dass jene ausländischen Steuern, für welche die Anrechnung bei der Einkommensteuerveranlagung begehrt wird, tatsächlich bezahlt wurde, durch die vorgelegten Unterlagen keineswegs erbracht ist. Dass ein Betrag gegebenenfalls buchhalterisch erfasst ist, beweist nicht…

BFG RV/1100231/2018Ansässigkeit - DBA-Italien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2021

…Eine Anrechnung der Schweizer Hypotax sei nicht erfolgt, da Italien als Tätigkeitsstaat gelte und nach dem DBA Italien nur italienische Steuern anrechenbar seien. Italienische Steuern seien für 2014 nicht nachgewiesen worden. Verwiesen werde auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides 2015. In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2015…

UFSW RV/1252-W/10Für die Anrechnung ausländischer Abzugsteuer (aus nichtselbständiger Arbeit) ist es nicht Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer diese trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2012

…dort für ein Konzernunternehmen, der U. tätig. In der Einkommensteuererklärung 2008 wurde die Anrechnung von italienischer Quellensteuer i.H.v. € 19.898,08 beantragt. Mit Vorhalt vom 13. Jänner 2010 ersuchte das zuständige Finanzamt für Wien 6/7/15 u.a. um belegmäßigen Nachweis…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…seiner Honorarabrechnungen erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung, der auf die genannte Inlandstätigkeit entfällt; die diesbezügliche österreichische Einkommensteuer ist auf die italienische Einkommensteuer anrechenbar. Solange die italienische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Italien bestätigt, weil sich der Lebensmittelpunkt in Italien befindet, tritt in solchen aus dem DBA…

UFSW RV/0052-W/10Konzerninterne Entsendung einer Arbeitnehmerin nach Italien - Anrechnung der in Italien entrichteten Steuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…nichtselbständiger Arbeit in der Form beantragt, dass die Anrechnung der italienischen Steuer in der Höhe von € 14.539,22 aufrecht bleibe und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einem Kind in der Höhe von € 494 berücksichtigt werde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Juli 2009 wies das Finanzamt…

EAS 1771Italienische Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 184/1-IV/4/0012.12.2000

    Wird ein italienisches Orchester zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…In Österreich verfügt die italienische Verkäuferin über keinen weiteren Grundbesitz und Wohnsitz. Entsprechende Einkünfte wurden von der Verkäuferin bis dato nicht erklärt. Welche Verfahrensschritte in Zusammenhang mit der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2007(rund 16.000 Euro) wären durch das Finanzamt zu setzen…

UFSW RV/1289-W/11Der Anrechnungshöchstbetrag errechnet sich: Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…die Formel für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages: "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen" (proportionale Methode) (siehe UFS RV/3624-W/09) Auch das gegenständliche Berufungsbegehren stützt sich auf diese formelhafte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages, indem es die Anrechnung der italienischen Steuer im Ausmaß von € 15.000,00…

EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

…zu. (EAS 1353). Eine Anrechnung der von der Pensionsabfindung erhobenen italienischen Steuer ist allerdings nicht zulässig, da Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht an Pensionen dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich, zuweist und folglich insoweit die italienische Besteuerung zu Unrecht erfolgt ist. 02…

UFSW RV/2837-W/111. Doppelerfassung von Einkünften 2. Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 für Expatriates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…Berufungswerbers (Bw.) zu seiner Einkommensteuererklärung 2008 sind folgende entscheidungsrelevante Umstände zu entnehmen: Der Bw., ein sog. "Expatriate", wurde von seinem Arbeitgeber mit Sitz in Holland ab 1. Oktober 2007 für drei Jahre nach Österreich entsandt. Er ist italienischer Staatsbürger und war vor seiner Entsendung nach…

BFG RV/7102973/2015Kurreise als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2018

…Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 14.02.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 15.01.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…

UFSW RV/0512-W/09Konzerninterne Entsendung nach Italien und Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

… 48 BAO begehrte Anrechung der italienischen Steuer nicht der Abgabenbehörde erster Instanz obliege. Mit Eingabe vom 27. November 2008 beantragte der Bw. die Entscheidung über seine Berufung durch den gesamten Berufungssenat. Mit Bescheid vom 27. Jänner 2009 wurden die Einkommensteuervorauszahlungen für 2009 und Folgejahre mit…

BFG RV/7102852/2024Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.11.2024

…Jänner 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Jänner 2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden…

UFSW RV/3015-W/09Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…für eine Anrechnung im Ansässigkeitsstaat der natürlichen Person erfüllt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat geht von folgendem Sachverhalt aus: Der Bw. ist Dienstnehmer der österreichischen X AG, welche ihn vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2009 zur italienischen Niederlassung Y…