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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 366

Doppelgeschäftsführertätigkeit für österreichische und italienische GesmbH

geltende FassungEAS-AuskunftB 3416/1/1-IV/4/93vom 30.12.1993

Wortlaut laut Findok

  Wird von einer Vorarlberger GesmbH eine Tochtergesellschaft in Bozen errichtet und übernehmen die beiden in Österreich ansässigen Geschäftsführer der österreichischen Mutter-GesmbH auch die Geschäftsführung der Bozener Tochter-GesmbH (auf Grund eines zweiten Dienstvertrages mit dieser Bozener Tochter-GesmbH), dann steht Italien gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Italien das Recht zu, die auf Grund dieses zweiten Dienstvertrages von der italienischen Tochter-GesmbH gezahlten Geschäftsführerbezüge insoweit zu besteuern, als die Tätigkeit für die Bozener Gesellschaft in Italien ausgeübt wird. Die italienischen Geschäftsführerbezüge bleiben allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 3 auch in Österreich steuerpflichtig und wären hier im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterziehen, wobei eine abkommensgemäß in Italien erhobene Steuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. 30. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GeschäftsführerGeschäftsführertätigkeitDienstverträgeDienstverhältnisGeschäftsführervergütungVeranlagungAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3416/1/1-IV/4/93
Stammnummer
17878
Gültig
30.12.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF