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EAS 791Niederländische Investmentzertifikate; Anrechnung der niederländischen Quellensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/1-IV/4/9622.01.1996

…zu unterziehen. Die 22%ige Kapitalertragsteuer, die in Österreich gemäß § 93 Abs. 3 Z. 5 EStG abzuführen war, hat gemäß § 97 Abs. 1 EStG keine Abgeltungswirkung, so dass die ausschüttungsgleichen Erträge im Veranlagungsweg (unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer) zu erfassen sind. Ungeachtet des Umstandes, dass nach…

EAS 3406Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0105-IV/8/201808.06.2018

…österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass der Ausschüttung des inländischen GmbH-Gewinns an die natürliche Person einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer zur Anrechnung zuzulassen, sofern nachweisbar ist, in welchem Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer angerechnet worden ist, dann tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund S 600.000,- und durch die damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur…

EAS 3126Portfoliodividenden an ausländische Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0320-IV/4/201017.02.2010

…Kapitalertragsteuer, wobei allerdings die potentielle zwischenstaatliche Verteilung der Steuerentlastung im Steueranrechnungsweg mitzubeachten ist. Die österreichische Kapitalertragsteuer wird demzufolge zur Gänze in Österreich rückzuzahlen sein, wenn die ausländische Pensionskasse in ihrem Herkunftsstaat (Ansässigkeitsstaat) mit den österreichischen Dividenden steuerbefreit ist und folglich keine Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer…

EAS 1741Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/0017.10.2000

…argentinische Quellensteuer auf die 25%ige österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden daher Zinseneinnahmen in Höhe von ATS 20.000,- bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

…DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische Einkommensteuer der Beteiligten anzurechnen , als die deutsche Abzugssteuerbelastung 15% der…

EAS 752DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/9513.11.1995

…DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994…

EAS 389Anrechnungsvoraussetzung für die deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/3/1-IV/4/9418.02.1994

  Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der…

EAS 2247KESt auf deutschen Lebensversicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 294/1-IV/4/0303.03.2003

Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in den Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25-prozentigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht…

EAS 554Endbesteuerung von Kapitalerträgen österreichischer KGs mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 595/1/1-IV/4/9419.12.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…

EAS 134GesmbH-Gewinnausschüttung an französische und deutsche Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/5/1-IV/4/9220.05.1992

…österreichische Kapitalertragsteuer in voller Höhe einzubehalten und abzuführen. Die französische Muttergesellschaft ist gemäß Artikel 17 DBA-Frankreich berechtigt, auf der Grundlage der Verordnung vom 14. Juni 1973, AÖF Nr. 237 mit Vordruck R-A2 eine Rückerstattung der den Steuersatz von 15% übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu…

EAS 73Luxemburgische Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft23 2764/1-IV/4/9216.01.1992

…Österreich steuerpflichtig; eine allenfalls in Luxemburg erhobene Quellensteuer kann auf die österreichischen Steuern vom Einkommen nicht angerechnet werden. Solange sich die kuponauszahlende Stelle nicht in Österreich befindet, fällt keine inländische Kapitalertragsteuer an. Auch Darlehenszinsen, die eine österreichische GesmbH von der luxemburgischen Holdinggesellschaft bezieht, unterliegen der…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

  Forderungswertpapiere, für deren Kapitalerträge Österreich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Steuern auferlegt ist (z.B. kuponauszahlende Stelle schweizerischer Anleihen ist eine österreichische Bank) bleiben in dem Endbesteuerungsystem eingebunden (Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14…

EAS 302Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/9315.09.1993

Werden von Steuerinländern Auslandsanleihen bei österreichischen Banken gehalten und ergibt sich auf Grund von DBAs das Erfordernis einer Anrechnung ausländischer Steuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…

EAS 901Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9603.07.1996

…DBA-Ö/D unterstellt und unterliegen folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist. Werden die Anteilscheine an dem deutschen Immobilienfondsvermögen von österreichischen Kapitalgesellschaften…

EAS 382Kapitalerträge einer in Österreich lebenden US-Staatsbürgerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/5-IV/4/9411.02.1994

  Beabsichtigt eine in Österreich lebende US-Staatsbürgerin namhafte Geldbeträge aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da…

EAS 92Inländischer Liegenschaftsverkauf durch Deutsche mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1893/1/1-IV/4/9210.02.1992

…11 Abs. 1 DBA-D Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Zusätzlich ist gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D in Österreich der Kapitalertragsteuerabzug zu erheben. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ist dieser sodann gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA-D in Deutschland auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen…

EAS 464Anteile an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/48/1-IV/4/9406.07.1994

…der deutschen Kapitalanlagegesellschaft. Die Gewinnverteilungen unterliegen daher bei den österreichischen Investoren der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung, wobei ein nachgewiesener deutscher Kapitalertragsteuerabzug mit höchstens 15% der Bruttobeträge anzurechnen ist. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung ist allerdings bisher noch nicht mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmt worden. Es ist beabsichtigt…

EAS 571Optionsscheinzuteilung an Mitarbeiter für Aktienerwerb an US-Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/8/3-IV/4/9503.08.1995

…werden. Erhalten die Dienstnehmer nach Ausübung der Option US-Dividenden, so stellen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die - selbst bei Hinterlegung bei einer inländischen Bank und bei inländischer Dividendenauszahlung - keinem inländischen Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, sondern im Wege der Einkommensteuerveranlagung zu erfassen sind. Hiebei ist gemäß Art…