Findok · EAS-Auskünfte
EAS 752
DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/95vom 13.11.1995
Wortlaut laut Findok
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Anleger
schweizerische Anleihepapiere, so besteht gemäß Artikel 23 Abs.2 in
Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische
Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet
wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die
inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses
zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr. 15/1994).
Werden derartige Wertpapiere von einer
österreichischen Bank an einen inländischen Anleger verkauft, dann ist
im Hinblick auf die nachstehenden Erwägungen keine Veranlassung erkennbar,
die durch die Doppelbesteuerungsabkommen dem Einkünfteempfänger
eingeräumte Steueranrechnung vorzuziehen und bereits bei der nach Z 4.3 der
KEST-Richtlinien (AÖF Nr. 158/1993) von der Bank vorzunehmenden
Abzugsbesteuerung der Stückzinsen wirksam werden zu lassen.
B e i
s p i e l:
Eine österreichische
Bank veräußert am 31.12.1995 schweizerische Anleihen mit einem zum
1.7.1996 fälligen Zinskupon von 100 an einen in Österreich
ansässigen privaten Anleger; die Schweiz erhebt eine Abzugssteuer von 35
und ist gem. Art. 11 DBA-Schweiz verpflichtet, dem österreichischen Anleger
30 im Rückerstattungsweg zu vergüten.
Die Bank stellt
anlässlich der Veräußerung Stückzinsen für den
Zeitraum VII - XII/1995 in Höhe von 50 in Rechnung, die zu einer
KESt-Belastung der Bank von 22% führen.
BANK:
|
Stückzinsen
|
50
|
22% KESt-Abfuhr durch
die Bank
|
-11
|
|
------
|
Zinsertrag
(VII-XII/1995)
|
39
Die KESt von 11 ist dem
Erwerber gutzuschreiben (Z 4.3 Abs. 2 KEST-Richtlinien); dem Erwerber stehen
auch die Vorteile des DBA-Schweiz zu:
ERWERBER:
|
Stückzinsenanlastung
|
|
-50
|
Zinsengutschrift aus der
Schweiz 100 - 35
|
|
+65
|
Rückerstattung d.
schweizerischen Quellensteuer
|
|
+30
|
KESt (22% v.
100)
|
22
|
|
5% Steueranrechnung
|
-5
|
|
KESt-Gutschrift
|
-11
|
|
|
------
|
|
KESt-Abfuhr
6
|
6
|
-6
|
|
|
-------
|
Zinsertrag (I-VI/1996)
|
|
39
Würde die Bank bereits anlässlich einer
Stückzinsenanlastung in der üblichen Höhe eine aliquote
Steueranrechnung vornehmen, käme es zu einer Verzerrung der Ertragslage bei
den beiden Parteien der Wertpapiertransaktion. Die nachstehende Vorgangsweise
könnte daher aus diesem Grund
nicht als den
Intentionen des Gesetzgebers entsprechend angesehen werden:
BANK:
|
Stückzinsen
|
|
50
|
22% KESt
|
11
|
|
5% Steueranrechnung
|
-2,5
|
|
|
------
|
|
KESt-Abfuhr durch die
Bank
|
8,5
|
-8,5
|
|
|
------
|
Zinsertrag
(VII-XII/1995)
|
|
41,5
ERWERBER:
|
Stückzinsenanlastung
|
|
-50
|
Zinsengutschrift aus der
Schweiz
100 - 35
|
|
+65
|
Rückerstattung d.
schweizerischen
Quellensteuer
|
|
+30
|
KESt (22% v.
100)
|
22
|
|
5% Steueranrechnung
|
-5
|
|
KESt-Gutschrift
|
-8,5
|
|
|
-------
|
|
KESt-Abfuhr
|
8,5
|
-8,5
|
|
|
-------
|
Zinsertrag (I-VI/1996)
|
|
36,5
13.
November 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Anrechnung der ausländischen SteuerQuellenbesteuerungAbzugssteuerRückerstattungKapitalertragsteuerKapitalertragsteuerabzugAnrechnungKapitalerträge
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 177/83/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 16708
- Gültig
- 13.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF