Findok · EAS-Auskünfte
EAS 389
Anrechnungsvoraussetzung für die deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskunftI 424/3/1-IV/4/94vom 18.02.1994
Wortlaut laut Findok
Werden von in Österreich ansässigen Personen
Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen
und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem
25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche
Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese
Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen
(dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gemäß 27 Abs. 1 Z
6 EStG der Fall), ergibt sich aus Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens die
Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer
anzurechnen.
18. Februar
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
KapitalertragsteuerKapitalerträgeAnrechnungsverpflichtungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 424/3/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17866
- Gültig
- 18.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF