Findok · EAS-Auskünfte
EAS 571
Optionsscheinzuteilung an Mitarbeiter für Aktienerwerb an US-Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftSch 1354/8/3-IV/4/95vom 03.08.1995
Wortlaut laut Findok
Erhalten die Dienstnehmer einer
österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die
diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb
eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum
Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein
hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Dieser Vermögensvorteil wird nach Auffassung des BM
für Finanzen durch die Optionseinräumung bzw. die Übertragung
eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den
allgemeinen Grundsätzen gemäß
§ 15 Abs. 2 EStG 1988 zu
erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des
Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des
Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der
Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen.
Eine Optionseinräumung kann auch im Rahmen der
Steuerbefreiung gemäß
§ 3 Abs. 1 Z. 15 lit. b EStG erfolgen;
doch kommt die Steuerbefreiung nur dann zum Tragen, wenn die entsprechenden
Optionen innerhalb des Kalenderjahres der Übertragung ausgeübt
werden.
Erhalten die Dienstnehmer nach Ausübung der Option
US-Dividenden, so stellen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die
- selbst bei Hinterlegung bei einer inländischen Bank und bei
inländischer Dividendenauszahlung - keinem inländischen
Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, sondern im Wege der
Einkommensteuerveranlagung zu erfassen sind. Hiebei ist gemäß Art. VI
DBA-USA die in Abzug gebrachte US-Dividendensteuer mit dem halben gesetzlichen
Satz (15%) anzurechnen. Die DBA-konforme Herabsetzung der US-Dividendensteuer
von 30% auf 15% ist auf US-Seite in die Wege zu leiten.
Wird der der US-Gesellschaft im Zusammenhang mit der
Optionsausübung erwachsende Aufwand an die österreichische
Tochtergesellschaft im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, so stellt dies in
Österreich in dem betreffenden Jahr einen gewinnmindernden Aufwand der
Tochtergesellschaft dar; die Bildung einer Rückstellung hiefür
dürfte aber im Hinblick auf den geringen Gewissheitsgrad der
Inanspruchnahme sowie im Hinblick auf die generelle Einschränkung der
steuerlichen Zulässigkeit von Rückstellungsbildungen durch die
Steuerreform 1994 nicht gerechtfertigt sein.
3. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
OptionsausübungKapitalerträgeVeranlagungKapitalertragsteuerAnrechnungssystemAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsmethodeVerrechnungspreise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 1354/8/3-IV/4/95
- Stammnummer
- 17320
- Gültig
- 03.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF