Findok · EAS-Auskünfte
EAS 92
Inländischer Liegenschaftsverkauf durch Deutsche mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftR 1893/1/1-IV/4/92vom 10.02.1992
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine in Deutschland ansässige
Steuerpflichtige eine in Österreich gelegene und in ihrem
Privatvermögen stehende Liegenschaft, so ist dieser Vorgang in Deutschland
von der Besteuerung freizustellen und könnte in Österreich nur nach
Maßgabe des Spekulationstatbestandes steuerlich erfasst
werden.
Wurde der Veräußerungserlös auf einem
österreichischen Sparbuch angelegt, so steht an den daraus abreifenden
Zinsen gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-D Deutschland das Besteuerungsrecht
zu. Zusätzlich ist gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D in
Österreich der Kapitalertragsteuerabzug zu erheben. Zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung ist dieser sodann gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA-D in
Deutschland auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen.
Der Umstand, dass die in Deutschland hauptansässige
Steuerpflichtige in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt,
ändert nichts Wesentliches an der vorstehenden Rechtsdarstellung. Wohl
tritt hiedurch "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, doch
hindert das Abkommen Österreich daran, jene umfassenden Besteuerungsrechte
wahrzunehmen, die dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) vorbehalten sind.
Daher kann auch das Sparguthaben gemäß Artikel 14 Abs. 2 DBA-D nur in
Deutschland der Vermögensbesteuerung unterzogen werden.
10. Februar
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 14 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
VeräußerungsvorgangLiegenschaftsvermögenFreistellungSteuerfreistellungKapitalerträgeKapitalertragsteuerAnrechnungAnrechnungsverpflichtunginländischer ZweitwohnsitzAnsässigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 1893/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18397
- Gültig
- 10.02.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF