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EAS 2747DBA-Entlastungsverordnung und ausländische Besitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0396-IV/4/200619.07.2006

…behauptete (und der Unbedenklichkeit dienende) operative Tätigkeit im Wege des "Outsourcing" an andere Gesellschaften übertragen, dann kann die nach § 3 DBA-EVO erforderliche Erklärung betreffend die Beschäftigung von eigenem Personal nicht mehr abgegeben werden. Auch dann nicht, wenn sich der Fall als "unbedenklich" erweisen sollte…

EAS 1465Auslegungsfragen zum Auslandskünstlererlaß
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1010/25-IV/4/9905.07.1999

…inländischen Unterhaltungsdarbietung. Für eine am 31.1.2000 stattfindende Veranstaltung kann demzufolge eine in der Zeit vom 31.1.1999 bis 31.1.2001 ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung verwendet werden (soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie…

EAS 3270Frage der Vertreterbetriebstätte bei Aufbau des inländischen Marktes für deutsche Asset Management Produkte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/201220.02.2012

…auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht…

EAS 1988Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0229.01.2002

…dass der Käufer genötigt ist, mit dem deutschen Unternehmen noch weitere für den Produkterwerb wesentliche Umstände auszuhandeln (=Einsatz eines "Bestellvertreters"). Der Einsatz von Außendienstmitarbeitern kann aber auch in einer Art und Weise erfolgen, dass die Sachverhaltsgegebenheiten auch eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt…

EAS 2223Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/0311.02.2003

…Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung werden, wie in EAS 1300 zum Ausdruck kommt, die vertraglichen Abmachungen zwischen der österreichischen und der entsendenden Gesellschaft sein. Ein Abweichen von diesen zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen würde voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft…

EAS 2486DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/0416.08.2004

Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…

EAS 1934Arbeitsgestellung aus Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 214/1-IV/4/0121.09.2001

…Anspruchsberechtigung nach dem DBA-Spanien aber schließlich anerkennen, könnte dies als Rechtfertigung dafür gewertet werden, in der Folge - solange die tatsächlichen Verhältnisse von den finanzamtlich geprüften nicht wesentlich abweichen - die Steuerfreistellung vorzunehmen. 21. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 3108Arbeitgeberbegriff im DBA-Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3358-IV/4/200917.12.2009

…aus österreichischer Sicht nicht besteuern, weil dies durch die "183-Tage-Klausel" untersagt wird. Sollte hingegen das innerstaatliche tschechische Recht in europarechtlich verträglicher Weise von der österreichischen Rechtslage abweichen und im Fall einer Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als "wirtschaftlichen Arbeitgeber" werten, dann würde in diesem Fall…

EAS 1315Einbringung von US-Vermögen in österreichische Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/2-IV/4/9823.08.1998

…werden, und zwar auch dann nicht, wenn man auf US-Seite der Auffassung sein sollte, dass sich die Geschäftsleitung der Stiftung in den USA befindet. Denn - abweichend von den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens - gilt eine "Gesellschaft" (dazu gehört gem. Art. 3 Abs. 1 lit. b…

EAS 3444Besteuerung von Geschäftsführerbezügen gemäß Art. 15 DBA-Japan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.764.83005.06.2023

…1 lit. a EStG 1988 einzustufen (zur Einordnung von Geschäftsführerbezügen aus innerstaatlicher Sicht siehe im Detail EAS 3431). Die Bezüge aus der Tätigkeit als Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft sind als Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen iSd Art. 15 DBA-Japan einzustufen, da dieser - abweichend von Art. 16…

EAS 1254Preisgelder für Auslandstennisturniere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/2-IV/4/9804.05.1998

…Berufssportlerin Preisgelder für Tennisturniere in Rußland, USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR die Preisgelder…

EAS 1451Ungarische Künstler und Musiker
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4842/1-IV/4/9910.05.1999

…Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14…

EAS 1261Bankenrepräsentation als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/7-IV/4/9804.05.1998

…ausgeübten Funktionen lediglich die Qualität von untergeordneten Hilfsfunktionen für das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls…

EAS 1218Französischer stiller Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/9826.01.1998

  Abweichend von der sonst üblichen Gestaltung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthält Art. 7 DBA-Frankreich keine Klausel für stille Gesellschaften. Beteiligt sich daher eine französische Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann werden die hieraus erzielten Einkünfte nach Auffassung des BM für…

EAS 2128Umstellung des Warenvertriebes bei der österreichischen Konzerngesellschaft auf Vertreterbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/3-IV/4/0324.03.2003

…DBA-Deutschland-2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft zu erblicken ist, wenn - die österreichische Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen dieser deutschen Gesellschaft ist und wenn - die Funktionen der Vertretergesellschaft so angemessen abgegolten werden, dass dieser…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde dies im Sinn von Artikel 10 Abs. 3 der…

EAS 1479Beratungsleistungen unter Zwischenschaltung einer ungarischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 513/1-IV/4/9902.07.1999

…der Bilanz und den Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaft werden hiefür erste Rückschlüsse gewonnen werden können. Es ist wohl richtig, daß - abweichend von den sonst üblichen OECD-Grundsätzen - die ungarische GmbH selbst dann als in Ungarn ansässig gilt, wenn die Geschäftsleitung in Österreich gelegen wäre…

EAS 272Engineering für koreanischen Anlagenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1129/10/1-IV/4/9321.06.1993

  Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea sieht abweichend von den sonst üblichen Steuerzuteilungsregeln vor, dass auch gewerblich tätige Unternehmen der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit unterstellt werden, wenn sie durch Angestellte freiberufliche Leistungen, wie Leistungen von Ingenieuren, erbringen. Weiters ergibt sich nach dem DBA…

EAS 2924Entsendung in den Vorstand bulgarischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2166-IV/4/200721.12.2007

…auf österreichischer Seite keine Verpflichtung zur Steuerfreistellung erwächst. Der Umstand, dass nach österreichischem Recht die Vorstandsbezüge abweichend von der Qualifikation in Bulgarien als Einkünfte aus in Bulgarien ausgeübter nichtselbständiger Tätigkeit und folglich als "Arbeitslohn" im Sinn von Artikel 7 gewertet werden, vermag die aus Art…

EAS 1456Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/21-IV/4/9931.05.1999

…Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat zugewiesen wird. Sollte in einem solchen Fall in ausreichender Weise vorhersehbar sein, daß…