Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1451
Ungarische Künstler und Musiker
geltende FassungEAS-Auskunft04 4842/1-IV/4/99vom 10.05.1999
Wortlaut laut Findok
Das DBA-Ö/Ungarn enthält
abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen
DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher
sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als
Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an
Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14
bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Die
Steuerfreistellung in Österreich setzt allerdings die Vorlage einer von der
ungarischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung
voraus.
10. Mai
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
- Art. 7 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4842/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7393
- Gültig
- 10.05.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF