Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2924
Entsendung in den Vorstand bulgarischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2166-IV/4/2007vom 21.12.2007
Wortlaut laut Findok
Artikel 18 DBA-Bulgarien verpflichtet
Österreich, bei den in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen
nur dann Einkünfte von der Besteuerung zu befreien, wenn diese
Einkünfte nach diesem Abkommen in Bulgarien besteuert werden
dürfen.
Bezieht ein in Österreich ansässiger
Abgabepflichtiger von mehreren bulgarischen Konzerngesellschaften Bezüge
als Mitglied des Vorstandes dieser Gesellschaften und ist Bulgarien nach seinem
Recht genötigt, diese Einkünfte dem Artikel 11 (Honorare) zuzuordnen,
dann darf Bulgarien diese Einkünfte auf Grund dieser DBA-Bestimmung keiner
Besteuerung unterziehen. Dies hat zur Folge, dass gemäß Art. 18
DBA-Bulgarien auf österreichischer Seite keine Verpflichtung zur
Steuerfreistellung erwächst.
Der Umstand, dass nach österreichischem Recht die
Vorstandsbezüge abweichend von der Qualifikation in Bulgarien als
Einkünfte aus in Bulgarien ausgeübter nichtselbständiger
Tätigkeit und folglich als "Arbeitslohn" im Sinn von Artikel 7 gewertet
werden, vermag die aus Art. 18 herrührende Steuerberechtigung
Österreichs nicht zu beeinträchtigen und ist im gegebenen Zusammenhang
daher unerheblich. Ein zur Doppelnichtbesteuerung führender
Qualifikationskonflikt kann daher nicht eintreten.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA BG (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bulgarien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 425/1984
- Art. 11 DBA BG (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bulgarien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 425/1984
- Art. 7 DBA BG (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bulgarien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 425/1984
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2166-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32623
- Gültig
- 21.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF