Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2223
Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/03vom 11.02.2003
Wortlaut laut Findok
Stellt eine ungarische
Konzerngesellschaft einen in Ungarn ansässigen und seit Längerem bei
ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer
österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen
Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der
Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob diese Entsendung nach
Österreich unter Bedingungen stattfindet, nach denen
a) ein Fall einer Assistenzleistung der ungarischen an die
österreichische Gesellschaft vorliegt,
b) ein Fall einer Arbeitskräftegestellung vorliegt,
oder
c) ein Fall vorliegt, bei dem die österreichische
Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber ist.
Zur Abgrenzung zwischen diesen Gestaltungsvarianten siehe
zB EAS 929 und EAS 1314. Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung
werden, wie in EAS 1300 zum Ausdruck kommt, die vertraglichen Abmachungen
zwischen der österreichischen und der entsendenden Gesellschaft sein. Ein
Abweichen von diesen zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen würde
voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen
Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische
Gesellschaft und nicht die ungarische Gesellschaft in wirtschaftlicher
Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist, finden sich in der LStR 2002 Rz
923 ff. Wie aus EAS 1314 zu entnehmen ist, helfen die Kriterien des Erlasses
AÖF Nr. 70/1998 (der auf den Aussagen des OECD-Kommentars zu Artikel 15 des
OECD-Musterabkommens beruht) nur bei der Abgrenzung der Variante a) von Variante
c); diese Kriterien sind aber ungeeignet, um die Abgrenzung der Variante b) von
c) zu ermöglichen.
Welche der drei Varianten im Einzelfall vorliegt,
lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht im ministeriellen
EAS-Verfahren entscheiden, da dieses nur auf die Lösung von Rechtsfragen
ausgerichtet ist.
11. Februar
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
KonzernentsendungKonzerngesellschaftAssistenzleistungArbeitskräftegestellungwirtschaftlicher ArbeitgeberVertragsgestaltungenwirtschaftliche Realitätwirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 44/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36176
- Gültig
- 11.02.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF