…Hilfsfunktion darstellen und nicht für Dritte (hier: die Konzerngesellschaften) erbracht werden (siehe Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA und Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 5-34, 37). 21. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…selbständiger Arbeit und den Einkünften aus Gewerbebetrieb maßgebend. Da ein Büro für technisches Zeichnen dem gewerblichen Bereich zugeordnet wird (EStR 2000 Rz 5215) ist auf die daraus erzielten Einkünfte Artikel 7 des Abkommens und demzufolge nicht das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen…
…Eine Gewinnausschüttung an die österreichische GmbH wäre aus österreichischer Sicht lediglich eine Entnahmehandlung (Beispiel 18 des OECD-Partnership-Reports) und bedarf daher keiner Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 10 KStG erfüllt sind. 21. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung von Arbeitskräften; diese arbeiten in Betriebstätten des Beschäftigers, nicht aber in solchen des Gestellers. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen Verständigungsverfahren auf der Grundlage von § 48 BAO für die Dauer des Verständigungsverfahrens eine zeitlich befristete Steuerfreistellung der vom Verständigungsverfahren betroffenen Gewinnerhöhungen verfügt werden. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG vorliegt. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…DBA-Abschluss in Kroatien eingeführte Einkommensteuer, sonach auch für eine ab 1. Jänner 2005 erhobene Steuer, die anfällt, wenn Dienstleistungen in einem Zeitraum von 12 Monaten über 3 Monate hindurch erbracht werden. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…lässt, dass die Geschäfte der T-GmbH in Wahrheit von der österreichischen Muttergesellschaft gesteuert und diktiert werden. Gegebenenfalls wird dieser Frage in einem Verständigungsverfahren mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat nachzugehen sein. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…107), aber auch aus dem innerstaatlichen Recht (EAS 1764). Hat daher ein in Schweden wohnhafter schwedischer Staatsbürger im Juli 2003 ein Aktienpaket veräußert und den Veräußerungsgewinn in Schweden versteuert und fließt ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - nachträglich eine Kaufpreisnachbesserung von über 50.000 Euro zu…
…sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des…
…Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7, sondern unter Artikel 8 des Abkommens, sodass das Abkommen einer schenkungssteuerlichen Erfassung in Frankreich nicht entgegensteht. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Serviceeinsätze koordiniert. Auch der Umstand, dass die Servicearbeiten in Deutschland in Erfüllung von Subaufträgen erfolgen, die die deutsche Schwestergesellschaft ihrer österreichischen Schwestergesellschaft erteilt, löst keinen deutschen Besteuerungsanspruch gegenüber der österreichischen Kapitalgesellschaft aus. 1. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des BM für Finanzen aber auch aus Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA ab, weil diese Bestimmung es nur gestattet, die den inländischen Betriebstätten zuzurechnenden Gewinnteile zu besteuern (EAS 2007); die ggstl. Zinsen bilden unter den gegebenen Umständen (wenn dies auch aus deutscher Sicht so…
…3, Polen hingegen Artikel 13 Abs. 2 des Abkommens an) ist demnach unechter Natur, weil er einerseits nichts am Besteuerungsrecht Polens und andererseits daher auch nichts an der Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich ändert. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bei den abzugsbesteuerten Auslandsdividenden auf der Grundlage von § 97 Abs. 4 EStG in Verbindung mit Art. 23 Z 3 DBA-Thailand eine Anrechnung der (nicht erhobenen) thailändischen Fiktivsteuer ("matching-credit") erwirkt werden. 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichische Kapitalgesellschaft mit einer österreichischen Künstlergruppe veranstaltet hat, kann dem deutschen Besteuerungsanspruch nicht entgegengetreten werden; die betreffenden Einkünfte sind in Österreich daher korrespondierend von der Besteuerung freizustellen (bei den Künstlern unter Progressionsvorbehalt). 5. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hier erbringen die in das Ausland entsandten Dienstnehmer ihre Arbeitsleistungen unmittelbar nur ihrem österreichischen Arbeitgeber; ihre Arbeitsleistungen werden sonach unmittelbar in erster Linie vom österreichischen Unternehmen verwertet (EStR 2000 Rz 7959). Damit ist aber das gesetzliche Erfordernis für den Bestand einer Lohnsteuerabzugspflicht für die in…
…Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auslegung bereit (EAS 788). Wird daher auf holländischer Seite die Gewinnausschüttung als nachträglicher Dividendenbezug von der (ehemaligen) österreichischen Tochtergesellschaft anerkannt, kann auf österreichischer Seite eine Kapitalertragsteuerherabsetzung auf 5% in Anspruch genommen werden. 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…abgeschlossen worden ist, Lizenzgebühren an diese zu zahlen, so muss daher das Ergebnis des Verständigungsverfahrens abgewartet werden, um beurteilen zu können, ob Griechenland diesfalls die Lizenzgebühren der Quellenbesteuerung unterwerfen darf oder nicht. 2. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: