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721 Treffer29 msnur geltende Fassungen
EAS 2689Zentrallager als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0796-IV/4/200521.12.2005

…Hilfsfunktion darstellen und nicht für Dritte (hier: die Konzerngesellschaften) erbracht werden (siehe Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA und Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 5-34, 37). 21. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2688Technisches Zeichenbüro in Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0795-IV/4/200521.12.2005

…selbständiger Arbeit und den Einkünften aus Gewerbebetrieb maßgebend. Da ein Büro für technisches Zeichnen dem gewerblichen Bereich zugeordnet wird (EStR 2000 Rz 5215) ist auf die daraus erzielten Einkünfte Artikel 7 des Abkommens und demzufolge nicht das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen…

EAS 2683Steuerliche Behandlung einer französischen SCI
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0775-IV/4/200521.12.2005

…Eine Gewinnausschüttung an die österreichische GmbH wäre aus österreichischer Sicht lediglich eine Entnahmehandlung (Beispiel 18 des OECD-Partnership-Reports) und bedarf daher keiner Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 10 KStG erfüllt sind. 21. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2682Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0768-IV/4/200514.12.2005

…Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung von Arbeitskräften; diese arbeiten in Betriebstätten des Beschäftigers, nicht aber in solchen des Gestellers. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2681Vertriebstochtergesellschaft mit Kommissionärstruktur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0767-IV/4/200514.12.2005

…Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen Verständigungsverfahren auf der Grundlage von § 48 BAO für die Dauer des Verständigungsverfahrens eine zeitlich befristete Steuerfreistellung der vom Verständigungsverfahren betroffenen Gewinnerhöhungen verfügt werden. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2679Übertragung inländischer Beteiligungen auf eine liechtensteinische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0765-IV/4/200514.12.2005

…Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG vorliegt. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2676EDV-Beratung für ein kroatisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0710-IV/4/200523.11.2005

…DBA-Abschluss in Kroatien eingeführte Einkommensteuer, sonach auch für eine ab 1. Jänner 2005 erhobene Steuer, die anfällt, wenn Dienstleistungen in einem Zeitraum von 12 Monaten über 3 Monate hindurch erbracht werden. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

…lässt, dass die Geschäfte der T-GmbH in Wahrheit von der österreichischen Muttergesellschaft gesteuert und diktiert werden. Gegebenenfalls wird dieser Frage in einem Verständigungsverfahren mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat nachzugehen sein. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2674Veräußerung schwedischer Kapitalbeteiligungen / nachträglicher Kaufpreiszufluss nach Begründung eines inländischen Wohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0737-IV/4/200523.11.2005

…107), aber auch aus dem innerstaatlichen Recht (EAS 1764). Hat daher ein in Schweden wohnhafter schwedischer Staatsbürger im Juli 2003 ein Aktienpaket veräußert und den Veräußerungsgewinn in Schweden versteuert und fließt ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - nachträglich eine Kaufpreisnachbesserung von über 50.000 Euro zu…

EAS 2673Veräußerung eines Anteils an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0736-IV/4/200523.11.2005

…sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des…

EAS 2672Inländische Sparbuchschenkung durch einen Franzosen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0657-IV/4/200518.10.2005

…Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7, sondern unter Artikel 8 des Abkommens, sodass das Abkommen einer schenkungssteuerlichen Erfassung in Frankreich nicht entgegensteht. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2671Deutscher Einpendler mit teilweisem Servicegebiet in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0756-IV/4/200501.12.2005

…Serviceeinsätze koordiniert. Auch der Umstand, dass die Servicearbeiten in Deutschland in Erfüllung von Subaufträgen erfolgen, die die deutsche Schwestergesellschaft ihrer österreichischen Schwestergesellschaft erteilt, löst keinen deutschen Besteuerungsanspruch gegenüber der österreichischen Kapitalgesellschaft aus. 1. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

…des BM für Finanzen aber auch aus Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA ab, weil diese Bestimmung es nur gestattet, die den inländischen Betriebstätten zuzurechnenden Gewinnteile zu besteuern (EAS 2007); die ggstl. Zinsen bilden unter den gegebenen Umständen (wenn dies auch aus deutscher Sicht so…

EAS 2669"Unechter Qualifikationskonflikt" bei polnischen Immobilien-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0658-IV/4/200518.10.2005

…3, Polen hingegen Artikel 13 Abs. 2 des Abkommens an) ist demnach unechter Natur, weil er einerseits nichts am Besteuerungsrecht Polens und andererseits daher auch nichts an der Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich ändert. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2665Fiktivsteueranrechnung bei thailändischen Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0668-IV/4/200528.10.2005

…bei den abzugsbesteuerten Auslandsdividenden auf der Grundlage von § 97 Abs. 4 EStG in Verbindung mit Art. 23 Z 3 DBA-Thailand eine Anrechnung der (nicht erhobenen) thailändischen Fiktivsteuer ("matching-credit") erwirkt werden. 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2664Österreichische Konzertveranstaltungs-GmbH mit Konzerttourneen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0577-IV/4/200505.10.2005

…österreichische Kapitalgesellschaft mit einer österreichischen Künstlergruppe veranstaltet hat, kann dem deutschen Besteuerungsanspruch nicht entgegengetreten werden; die betreffenden Einkünfte sind in Österreich daher korrespondierend von der Besteuerung freizustellen (bei den Künstlern unter Progressionsvorbehalt). 5. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2663Verwertungstatbestand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0667-IV/4/200528.10.2005

…hier erbringen die in das Ausland entsandten Dienstnehmer ihre Arbeitsleistungen unmittelbar nur ihrem österreichischen Arbeitgeber; ihre Arbeitsleistungen werden sonach unmittelbar in erster Linie vom österreichischen Unternehmen verwertet (EStR 2000 Rz 7959). Damit ist aber das gesetzliche Erfordernis für den Bestand einer Lohnsteuerabzugspflicht für die in…

EAS 2668Betriebstättengewinnzurechnung bei Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0659-IV/4/200518.10.2005

…Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2667KESt-Entlastung bei Gewinnausschüttungsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0683-IV/4/200528.10.2005

…Auslegung bereit (EAS 788). Wird daher auf holländischer Seite die Gewinnausschüttung als nachträglicher Dividendenbezug von der (ehemaligen) österreichischen Tochtergesellschaft anerkannt, kann auf österreichischer Seite eine Kapitalertragsteuerherabsetzung auf 5% in Anspruch genommen werden. 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2666Behandlung mittelbarer Beteiligungen nach dem DBA-Griechenland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0688-IV/4/200502.11.2005

…abgeschlossen worden ist, Lizenzgebühren an diese zu zahlen, so muss daher das Ergebnis des Verständigungsverfahrens abgewartet werden, um beurteilen zu können, ob Griechenland diesfalls die Lizenzgebühren der Quellenbesteuerung unterwerfen darf oder nicht. 2. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: