Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2682
Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0768-IV/4/2005vom 14.12.2005
Wortlaut laut Findok
Das Vorliegen einer Betriebstätte
setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit
eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1
OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive
Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher
bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz
gelangen, Betriebstätten des Mieters, aber nicht Betriebstätten des
Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der
Vermietung von Arbeitskräften; diese arbeiten in Betriebstätten des
Beschäftigers, nicht aber in solchen des Gestellers.
14. Dezember
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0768-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24972
- Gültig
- 14.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF