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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2665

Fiktivsteueranrechnung bei thailändischen Dividenden

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0668-IV/4/2005vom 28.10.2005

Wortlaut laut Findok

§ 97 Abs. 4 EStG sieht vor, dass im Fall endbesteuerter ausländischer Kapitalerträge eine Sonderveranlagung beantragt werden kann, um eine DBA-konforme Anrechnung von Auslandssteuern zu erwirken. Diese Sonderveranlagung, die einerseits eine progressionserhöhende Wirkung der ausländischen Kapitalerträge zur Folge hat, andererseits aber nicht die Einbeziehung auch aller anderen endbesteuerten Kapitalerträge erfordert, ist nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut auf die durch Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerten Kapitalerträge eingeschränkt. Erfolgt für ausländische Kapitalerträge nach § 37 Abs. 8 EStG eine Veranlagungsendbesteuerung, ist derzeit keine Regelung im innerstaatlichen Recht vorgesehen, wie die Auslandssteueranrechnung vorzunehmen ist. Angesichts des Umstandes, dass die Veranlagungsendbesteuerung als Kapitalertragsteuerersatz anzusehen ist, erscheint eine Gesetzesinterpretation sachgerecht, derzufolge der Anrechnungsmechanismus bei der Endbesteuerung durch Veranlagungsbesteuerung jenem im Fall eines Kapitalertragsteuerabzuges entsprechen soll. Eine solche Auslegung von § 97 EStG verstößt nicht gegen Abkommensrecht, da auf der Ebene der Doppelbesteuerungsabkommen nicht in die Frage eingegriffen wird, in welcher Weise Abkommensverpflichtungen umgesetzt werden. Bezieht daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger Gewinnausschüttungen einer thailändischen Kapitalgesellschaft, die nicht im Wege einer österreichischen Bank bereits dem Kapitalertragsteuerabzug unterzogen worden sind und die daher der Veranlagungsendbesteuerung zuzuführen sind, dann kann wie bei den abzugsbesteuerten Auslandsdividenden auf der Grundlage von § 97 Abs. 4 EStG in Verbindung mit Art. 23 Z 3 DBA-Thailand eine Anrechnung der (nicht erhobenen) thailändischen Fiktivsteuer ("matching-credit") erwirkt werden. 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

matching-creditFiktivsteueranrechnungVeranlagungsendbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0668-IV/4/2005
Stammnummer
24952
Gültig
28.10.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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