Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2676
EDV-Beratung für ein kroatisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0710-IV/4/2005vom 23.11.2005
Wortlaut laut Findok
Ein österreichisches
EDV-Dienstleistungsunternehmen, das ein kroatisches Unternehmen durch
freiberuflich tätige Konsulenten (Subauftragnehmer) berät, wobei weder
das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine
Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist
gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in Kroatien zu
entlasten. Dies gilt auch für jede erst nach DBA-Abschluss in Kroatien
eingeführte Einkommensteuer, sonach auch für eine ab 1. Jänner
2005 erhobene Steuer, die anfällt, wenn Dienstleistungen in einem Zeitraum
von 12 Monaten über 3 Monate hindurch erbracht werden.
23. November
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
- Art. 7 DBA HR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kroatien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 119/2001
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0710-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24967
- Gültig
- 23.11.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF