Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2679
Übertragung inländischer Beteiligungen auf eine liechtensteinische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0765-IV/4/2005vom 14.12.2005
Wortlaut laut Findok
Einkünfte liechtensteinischer
Gesellschaften, die nach liechtensteinischem Steuerrecht von der
Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der
Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe
des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen
beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in
Monaco ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an
österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische
Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen
Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass
kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach §
31 EStG vorliegt.
14. Dezember
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 26 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0765-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24970
- Gültig
- 14.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF