Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2672
Inländische Sparbuchschenkung durch einen Franzosen
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0657-IV/4/2005vom 18.10.2005
Wortlaut laut Findok
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht
abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder
Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen
beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen
zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen
Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene Wertpapiere verbrieft
sind. Auch ein Sparbuch zählt daher nicht zum beweglichen Vermögen im
Sinn von Artikel 7 des Abkommens. Wird daher von einem in Frankreich
ansässigen Geschenkgeber ein in einem österreichischen
Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden
Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7,
sondern unter Artikel 8 des Abkommens, sodass das Abkommen einer
schenkungssteuerlichen Erfassung in Frankreich nicht entgegensteht.
18. Oktober
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA F (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 614/1994
- Art. 8 DBA F (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 614/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0657-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24959
- Gültig
- 18.10.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF