Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
…eine kommerzielle Produktion aufgenommen hat, dann wird dies geradezu als Bestätigung für die Betriebsbereitschaft der Anlage verstanden werden müssen. Wurde solcherart die Anlage innerhalb der 12-Monatsfrist "betriebsbereit" fertig gestellt, dann ist durch diese Montagetätigkeit in Spanien keine Montagebetriebstätte entstanden. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann nicht dergestalt…
…nbsp; Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…
…dass im Fall von Anlagelieferungen (zB Entwässerungsanlage), deren Errichtung die betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und deren Besteuerung daher gemäß Artikel 7 des Abkommens ausschließlich Österreich zugewiesen ist, bloße im Lieferauftrag integrierte Nebenleistungen (zB Montageüberwachung und Personaleinschulung durch österreichische Techniker und Ingenieure) aus Artikel 7…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
Übernimmt eine österreichische Kapitalgesellschaft (A-GMBH) den Auftrag, die Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung in Korea zu bewerkstelligen, so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das…
…Dann nämlich, wenn die Mitwirkung an der Bauausführung wesentlich ist und hierbei die zum Entstehen einer Betriebstätte führende 12-Monatsfrist (Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland) überschritten wird. Wenn die dem Architekten übertragenen Aufgaben die Aufstellung eines Findlings (eines weitgehend unbearbeiteten Felsbrockens…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
…Montageleiters besorgt wird, dann ist - sofern wegen Überschreitung der für solche Bauausführungen relevanten Frist von 12 Monaten eine britische Betriebstätte für das österreichische Unternehmen entsteht - für die Ermittlung des der britischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinnanteiles zunächst eine Funktionsanalyse vorzunehmen: es ist zunächst festzustellen, welche Funktionen die…
…Zeitpunkt nach dem DBA zu entscheiden, ob überhaupt eine "DBA-Betriebstätte" in Südafrika vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Bauausführung - ab tatsächlichem Baubeginn - länger als 12 Monate andauert. Der Umstand, daß die Bauausführung vor dem Wirksamkeitsbeginn des Abkommens begonnen wurde, ist daher irrelevant. 19…
…soll durch eine Protokollregelung erwirkt werden, dass auch für sie ab dem Zeitpunkt des DBA-Wirksamwerdens die neue 12-Monatsfrist zu laufen beginnt, dass aber keinesfalls hierdurch die 24-Monatsfrist ab tatsächlichem Baubeginn überschritten werden kann. Eine Bauausführung, die (bei einem angenommenen DBA-Wirksamkeitsbeginn am…
…12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner unterliegen demzufolge nicht der österreichischen Körperschaftsteuer. Sobald sich aber herausstellt, dass die Frist…
…in Österreich übernommen hat, einen in Liechtenstein ansässigen Baumeister damit, die technische und terminliche Überwachung sowie die Überwachung der von den Subunternehmern verrechneten Baukosten zu übernehmen, dann wird durch das bloße Überschreiten der 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Liechtenstein die…
…und praktisch beratend begleitet, begründet hiedurch keine koreanische Betriebstätte, wenn die Mitwirkung an den Tunnelbauausführungen 12 Monate nicht überschreitet. Bei Mitwirkung an mehreren Bauvorhaben ist für die Fristenberechnung entscheidend, ob diese eine Einheit bilden. Bauausführungen sind hierbei auch dann als Einheit anzusehen, wenn sie zwar…
…Überschreiten der in Artikel 5 Abs. 3 DBA-Korea vorgesehenen 12-Monatefrist von der Besteuerung in Österreich freigestellt und in Korea einer Besteuerung unterzogen werden. Werden im Zuge dieser Bauausführung die vom österreichischen Unternehmen zu liefernden Teile in Korea angekauft, so führt dies zu keiner…
…1 lit. f DBA-USA in Österreich begründet, darnach zu entscheiden, ob das US-Unternehmen an der inländischen Bauausführung länger als 12 Monate mitwirkt. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist diese Frage unabhängig davon zu lösen, ob das Bietkonsortium als inländische Mitunternehmerschaft eingestuft wird…
…auf der Ebene der Gesellschafter zu entscheiden, ob für die Gesellschafter eine Baubetriebstätte besteht oder nicht. Wenn auch in dem OECD-Bericht diese Ansicht nur für Zwecke der Berechnung der betriebstättenbegründenden 12-Monatsfrist behandelt wird, spricht doch einiges dafür, daß diese Sichtweise auch im vorliegenden…
…Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, der Auftrag zur Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische Betriebstätte begründet. Weitere…
…die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit…