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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 219

ALU-Fenstereinbau im Auftrag einer deutschen GesmbH

geltende FassungEAS-AuskunftM 2334/1/1-IV/4/92vom 18.12.1992

Wortlaut laut Findok

  Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet. Dies auch dann, wenn mit dem Fenster- und Portaleinbau ein Subunternehmer beauftragt sein sollte. Denn Zeiten, in denen ein Subunternehmer auf der Baustelle arbeitet, werden (auch) dem Generalunternehmer zugerechnet (siehe Ziffer 19 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens, Stand 1.9.1992). Werden Arbeitnehmer der deutschen GesmbH zu einer österreichischen betriebstättenbegründenden Bauausführung entsandt, so tritt grundsätzlich inländische Lohnsteuerabzugspflicht ein. 18. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

12-Monats-FristBaubetriebstätteBauausführungsfristBaustellenfristMontagebaustelleMontagetätigkeitMontagebetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 2334/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18299
Gültig
18.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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