Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das…
Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea enthält eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Bestimmung, die in ihrem wesentlichen Ergebnis Korea in die Lage versetzt, gewerbliche Gewinne eines österreichischen Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten…
Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR wird das Besteuerungsrecht an Einkünften natürlicher Personen, die in Österreich ansässig sind, nur dann der UdSSR zugeteilt, wenn sich diese Personen dort länger als 183 Tage aufhalten. Nur in diesem Fall tritt daher nach Maßgabe des Abkommens…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Gerüste für Brückenbauten in Deutschland an bauausführende deutsche Bauträger vermietet, so führt eine derartige Vermietung für sich allein nicht zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen…
Erhält eine österreichische Stahl- und Maschinenbau GMBH von einem deutschen Kunden den Auftrag, bestimmte Zulieferteile wie Rohranlagen oder Heizungssysteme udgl. zu liefern und an dessen Baustelle in Großbritannien zu montieren, dann richtet sich die Frage, ob der österreichische Subauftragnehmer in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält…
Übernimmt ein österreichisches Anlagenerrichtungsunternehmen von einem koreanischen Kunden den Auftrag, bestimmte Anlagenteile für die Errichtung einer Verbrennungsanlage in Korea zu liefern und hinsichtlich dieser in die Anlage zu integrierenden Teile auch die erforderlichen Engineeringleistungen zu erbringen, dann liegt für das österreichische Unternehmen insgesamt eine Bauausführung…
Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft von britischen Auftraggebern den Auftrag, Glas- und Stahlkonstruktionen in britischen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen, wobei die Montage durch eine britische Tochtergesellschaft unter Aufsicht eines von der österreichischen Kapitalgesellschaft entsandten Montageleiters besorgt wird, dann ist - sofern wegen Überschreitung der für solche Bauausführungen…
Wird einem thailändischen Elektrizitätsunternehmen von einem österreichischen Konstruktions- und Planungsunternehmen die Montage- und Inbetriebnahmeaufsicht für die Lieferung von Teilkomponenten für ein Wasserkraftwerk in Thailand angeboten und ist hierbei vorgesehen, dass die Aufsichtstätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in drei Teilabschnitten erfolgt (1 Monat…
…in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an…
…werden. Montage Projekt "KK": Befand sich die österreichische Firma im Zeitraum 29.09.1999 bis 31.08.2000 auf der Montagebaustelle und erfolgte am 31.08.2000 die Abnahme der Anlage unter Vorbehalt einer Mängelbehebung und wurden die Mängel sodann zum größten Teil von Österreich…
…lt. Fahrtenbuch (8.933 km) multipliziert mit dem amtlichen Kilometergeld von 0,38 Euro ergeben. Die Fahrt W – A sei im Zeitraum des Antritts der neuen Arbeitsstelle und Beginn der Montagebaustelle (= Beginn des Fahrtenbuchs) zurückgelegt worden. Somit stehe die Pendlerpauschale für diesen Zeitraum zu…
…Juni 1999) 5. Personalleasing Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr…
…Mit dem Bw. habe es zwei Aufträge, einen in G und einen in M, über die Montage von Innentüren gegeben. Bei einer weiteren Montagebaustelle in I und einer in N sei der Bw. Vertragspartner gewesen (Niederschrift vom 31. Jänner 2008). Sämtliche der Fa. R GmbH…
2.1.2. Bauausführungen und Montagen Rz 264: Bauausführungen und Montagen gelten nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Wenn Bauausführungen oder Montagen die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn…
Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…
Errichtet ein deutsches Unternehmen für ein österreichisches Telekommunikationsunternehmen eine Vielzahl von Sendestationen (Sendemasten auf Dächern oder in eigens errichteten Senderschutzbauten), wobei die Errichtung der einzelnen Sendestation nur rund 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist…