Findok · EAS-Auskünfte
EAS 157
Personaleinschulung durch österr. Anlagenlieferanten in Korea
geltende FassungEAS-AuskunftA 435/7/1-IV/4/92vom 02.09.1992
Wortlaut laut Findok
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea enthält eine vom
OECD-Musterabkommen abweichende Bestimmung, die in ihrem wesentlichen Ergebnis
Korea in die Lage versetzt, gewerbliche Gewinne eines österreichischen
Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu
besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten
"freiberufliche Leistungen", wie insbesondere Ingenieurleistungen, an
koreanische Abnehmer erbringt.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
vermag diese Bestimmung allerdings nicht zu bewirken, dass im Fall von
Anlagelieferungen (zB Entwässerungsanlage), deren Errichtung die
betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und
deren Besteuerung daher gemäß Artikel 7 des Abkommens
ausschließlich Österreich zugewiesen ist, bloße im
Lieferauftrag integrierte Nebenleistungen (zB Montageüberwachung und
Personaleinschulung durch österreichische Techniker und Ingenieure) aus
Artikel 7 herausgelöst und Artikel 14 Abs. 3 des Abkommens unterstellt
werden. Die Besteuerungsregel des Artikels 14 Abs. 3 würde daher nur dann
Korea ein Besteuerungsrecht zuteilen, wenn das mit der Anlagenlieferung
beauftragte österreichische Unternehmen dem koreanischen Auftraggeber
unabhängig von der
steuerlich nicht erfassbaren Anlagenlieferung eine Leistung der in
Artikel 14 Abs. 3 genannten Art erbringt.
2. September
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA ROK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Korea (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 486/1987
- Art. 7 DBA ROK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Korea (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 486/1987
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 435/7/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18338
- Gültig
- 02.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF