…2006 auf dieser Bemessungsgrundlage die Einkommensteuer für das Jahr 2004 fest (6.078,30 €). Der Berufungswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung, worin er sich (nach mehreren Mängelbehebungsaufträgen) mit folgender Begründung gegen die Einstufung der Montagetätigkeit als gewerbliche Tätigkeit wandte: Das Finanzamt habe die Verpflichtung…
… 3 Abs. 1 Z. 16b EStG für die Steuerfreiheit genannten Voraussetzungen der Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers bzw. der vorübergehenden Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde würden daher nicht vorliegen. Der Rechtslage wie auch der mittlerweile auch vorliegenden Rechtsprechung…
…zu einer Montagestelle, sei es kurzfristig oder auf lange unbefristete Dauer entziehen, da er sich verpflichtet und die Bereitschaft dazu erklärt hätte über Auftrag des Arbeitgebers Montagetätigkeiten außerhalb des ständigen Betriebes egal wie lange und egal an welchem Ort, auch weit entfernt vom Wohnort, durchzuführen…
Die Unbilligkeit würde dabei der zusätzliche Umstand vollenden, dass es der Bf. nicht gelingen könne, die Lohnsteuernachforderungen bei den Dienstnehmern als Schuldner der Abgaben nachzuverrechnen und refundiert zu erhalten. Wie schon in der Bescheidbeschwerde ausgeführt sei aus dem Blickwinkel des Grundsatzes von Treu und Glauben…
…Mitarbeiter der Bf. für Wartungs-, Service- und Montagetätigkeiten eingesetzt wurden: Eingangs ist auf die in der Beschwerde und in der Gegenäußerung vom 15.11.2018 in den Mittelpunkt der Ausführungen gestellte Frage einzugehen, ob die an den jeweiligen Betriebsstandorten der Auftraggeber der Bf. kontinuierlich über…
…aufgenommen wird und dieser Ort im Sinne der Betriebsvereinbarung als ständiger Betrieb gilt, nicht jede Tätigkeit des aufgenommenen Mitarbeiters außerhalb des Werksgeländes der Bf. in ***7*** zu einer Montagetätigkeit im Sinn des Punkt VIII. des Kollektivvertrages wird. Aus der ausgeführten OGH-Entscheidung ergibt sich nämlich…
…Begründend wurde ausgeführt, dass keine neuen Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen seien. Der Berufungsführer sei im Jahr 2008 überwiegend als Vertreter tätig gewesen, die angeführte Montagetätigkeit sei hingegen nur untergeordnet gewesen. Erst im März 2009 habe sich das Tätigkeitsfeld geändert. Die Tankrechnungen, die vorerst über die…
Zusammengefasst waren somit abweichend vom angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2008 Treibstoffkosten in Höhe von 2.266,59 € als Werbungskosten zu berücksichtigen, die sonstigen Werbungskosten in Höhe von 150,00 € waren außer Ansatz zu lassen. Betreffend das Jahr 2010 waren Kilometergelder in Höhe von 1.315…
…ist. Vielmehr wird mit der Formulierung "im Rahmen seiner Vertretertätigkeit" unausgesprochen zum Ausdruck gebracht, dass daneben auch noch ein anderer Arbeitsbereich, im vorliegenden Fall die Service- und Montagetätigkeit, bestanden hat. Hingegen beziehen sich die im Vorhalt des Finanzamtes vom 21. Jänner 2013 an die Fa…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 28. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 7. September 2005 betreffend Abweisung des Antrages auf Veranlagung zur Umsatzsteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…es sich bei den beruflichen Tätigkeiten des Berufungswerbers in Deutschland im Streitjahr nicht nur um Reisen in den deutschen Stammbetrieb gehandelt, sondern dieser in Deutschland auch begünstigte Montagetätigkeiten ausgeführt habe. Dienstreisen in das österreichische Tochterunternehmen der deutschen Arbeitgeberin habe der Rechtsmittelwerber im Streitjahr nicht unternommen…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stellt die Nachfolgerbestimmung der mit BG vom 18. Dezember 1979, BGBl Nr. 550, in § 3 EStG 1972 eingefügten Z 14a dar. Normzweck dieser Vorgängerbestimmung war, die damals auf dem internationalen Anlagenbausektor gestiegenen Konkurrenzverhältnisse national durch Schaffung der konkreten…
Folgt man dieser Judikaturlinie des EuGH steht damit aber außer Zweifel, dass die den Arbeitnehmerabsetzbetrag regelnde Bestimmung des § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung…
Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…
Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…
Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…
…jedes einzelne Projekt 2 bis 5 Monteure des österreichischen Unternehmens für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten tätig, dann würde - durch die bloße Montagetätigkeit - selbst dann keine norwegische Betriebstätte begründet, wenn diese Tätigkeiten über mehrere Jahre hinweg in Norwegen ausgeübt werden. Stehen die Montageprojekte allerdings…
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea enthält eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Bestimmung, die in ihrem wesentlichen Ergebnis Korea in die Lage versetzt, gewerbliche Gewinne eines österreichischen Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…