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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 352

12-Monate übersteigende Bauplanung und -überwachung

geltende FassungEAS-AuskunftA 1379/2/1-IV/4/93vom 03.12.1993

Wortlaut laut Findok

  Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen gemäß Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Stand: September 1992) nicht unter den Begriff "Bauausführung oder Montage", wenn sie nicht vom bauausführenden Unternehmen erbracht werden. Dies hat nach dem OECD-Konzept zur Folge, dass derartige Leistungen nur dann zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen, wenn sie im Rahmen einer dort befindlichen dauerhaften Einrichtung (zB Planungs- und Überwachungsbüro) ausgeführt werden. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese Auffassung bisher noch nicht mit der deutschen Seite abgestimmt worden ist. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

12-Monats-FristBaubetriebstätteDauerhaftigkeitdauerhafte Geschäftseinrichtungbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBauplanungBauüberwachungAuslandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 1379/2/1-IV/4/93
Stammnummer
17892
Gültig
03.12.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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