…fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat dies zur Folge, dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automatisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs-AG in den betreffenden Ländern Betriebstätten im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen entstehen…
…Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine betriebstättenbegründende Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellen kann, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Das DBA-Schweiz weist insoweit die gleiche Konzeption wie das DBA-Deutschland…
…Philippinen auf der Grundlage von Z. 15 des UNO-Kommentars zu Art. 5 UNO-MA die Tätigkeit der Bauplanung und Bauüberwachung durch ein vom Generalunternehmer des Gesamtprojektes verschiedenes Unternehmen nicht als betriebstättenbegründend zu werten, sodass die erzielten Gewinne der ausschließlichen österreichischen Besteuerung unterliegen. Vorsorglich ist…
…Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA, derzufolge auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung. Die in…
Eine österreichische GmbH, die über Auftrag einer rumänischen Gesellschaft für diese die Bauplanung und Bauüberwachung eines Fabriksgebäudes übernimmt, erzielt daraus Einkünfte, die gemäß Artikel 7 des österreichisch-rumänischen Doppelbesteuerungsabkommens nur dann einer rumänischen Besteuerung unterliegen, wenn die österreichische Gesellschaft in Rumänien über eine Betriebstätte verfügt…
…dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Baustellenfristen Betriebstätten im Ausland begründet werden, bedarf es in der Folge einer Gewinnaufteilung zwischen dem inländischen Stammhaus der Bauplanungs-AG und ihren ausländischen Betriebstätten, die auf der Grundlage der Funktions- und Risikoaufteilung vorgenommen werden muss. Bundesministerium…
…ob Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für ein bulgarisches Bauprojekt…
Übernimmt ein in Deutschland ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen die Planung und Überwachung einer Koksanlage in Deutschland, wobei die Bauausführung von anderen Unternehmen besorgt wird (die nicht Subunternehmer des österreichischen Unternehmens sind), führen die bloßen Planungs- und Überwachungsarbeiten zu keiner deutschen Betriebstätte. Denn derartige Leistungen einer "geistigen Bauausführung" fallen…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei portugiesischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer portugiesischen Bauausführung vor, wenn dem österreichischen Ingenieur keine portugiesische feste…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates in…
Diese somit im Unternehmensbereich der B GmbH befindliche Ware (für welche tatsächlich Vorsteuer in Höhe der Erwerbsteuer zugestanden ist), wurde dann auf Veranlassung des Geschäftsführers M für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen, nämlich für dessen eigene privaten Zwecke. Gemäß § 1 Abs.1 Z…
…den betreffenden ausländischen Staaten Betriebstätten begründet werden, nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis Folgendes als wesentlich angesehen: Bauplanung und Bauüberwachung stellen für eine Planungs-Kapitalgesellschaft eine Mitwirkung an der Bauausführung dar (Z 17 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA idF ab dem Update…
Wurde eine japanische Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Projektgesellschaft anlässlich der Errichtung eines inländischen Universitätsneubaues mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragt, liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend…
Wird ein schweizerisches Unternehmen auf Grund eines mit einer österreichischen Baufirma abgeschlossenen Projektvertrages beauftragt, zwecks Errichtung eines Ski- und Golf-Ressorts einen geeigneten Standort in Österreich zu finden, ein Projektkonzept zu entwickeln, mit den Grundeigentümern über den Abschluss von Options- und Kaufvorverträgen zu verhandeln, mit…
…mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung mitwirken, treten in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein. Diese Steuerpflicht konnte in der Vergangenheit wegen der abkommensrechtlichen Schrankenwirkung bei bauplanenden und bauüberwachenden Subauftragnehmern nicht wahrgenommen werden; diese Schranke ist aber ab 2003 weggefallen. Es ist wohl richtig…
…vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die frühere gegenteilige Kommentarauffassung aufgegeben wurde (siehe hierzu EAS 2402 und EAS 2274). Ob durch die übernommene Bauplanung eine inländische Betriebstätte entsteht, ist auf der Ebene der Mitunternehmerschaft zu entscheiden. Maßgebend…
Wirken österreichische Unternehmen auf Grund eines Planungs- und Bauüberwachungsauftrages an einem Straßenbauprojekt in der Türkei mit, so ist die Sonderbestimmung des Artikels 14 Abs. 3 und 4 des DBA-Türkei zu beachten. Danach unterliegen Vergütungen für freiberufliche Tätigkeiten, wie Straßenbauplanungs- und Überwachungsarbeiten mit 10…
Wird ein österreichischer Unternehmer mit Gewerbeberechtigung "Planender Baumeister" von einem koreanischen Auftraggeber mit der Planung für diverse Hotelneubauten beauftragt, dann muss damit gerechnet werden, dass Korea auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 DBA-Korea das Besteuerungsrecht hiefür in Anspruch nimmt. Denn nach…
Übernimmt eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind, im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen…