Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1333
Österreichischer Architekt als Partner einer deutschen ARGE
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/44-IV/4/98vom 30.09.1998
Wortlaut laut Findok
Übernimmt eine deutsche
Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer
Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind,
im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die
Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen
ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen die
Räumlichkeiten der Arbeitsgemeinschaft Betriebstätten für
sämtliche ARGE-Partner dar.
Der in Österreich ansässige Architekt unterliegt
daher mit jenen Gewinnteilen, die der deutschen ARGE-Betriebstätte
zuzurechnen sind, der deutschen Besteuerung und ist insoweit von der
österreichischen Besteuerung freizustellen.
Allerdings wird zu beachten sein, dass sich der deutsche
Besteuerungsanspruch auf jene Gewinnteile des Architekten beschränken muss,
die auf Aktivitäten zurückzuführen sind, die funktional der
deutschen ARGE-Betriebstätte zuzurechnen sind.
Ist die Arbeitsteilung in der ARGE so gestaltet, dass in
Deutschland lediglich die organisatorische Abwicklung stattfindet und die
eigentliche Architektenleistung auf Grund eines Subauftrages seitens der ARGE in
den österreichischen Büros des Architekten erbracht wird, dann werden
die hiefür von der ARGE geleisteten Subauftragshonorare, die steuerlich
offensichtlich als Sondervergütungen des österreichischen
Mitunternehmers anzusehen sind, funktional dem österreichischen Büro
zuzurechnen und folglich in Österreich zu besteuern sein; Deutschland ist
insoweit zur Steuerfreistellung verpflichtet.
30.
September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/44-IV/4/98
- Stammnummer
- 30032
- Gültig
- 30.09.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF