Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2915
Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in Bulgarien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1915-IV/4/2007vom 22.11.2007
Wortlaut laut Findok
Mit der Frage, ob Bauplanungsleistungen
für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte
begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein
Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen
Betriebstätte angenommen.
Wenn nun im Fall einer Bauplanung für ein bulgarisches
Bauprojekt der bulgarische Geschäftspartner das Formular "CLAIM FOR RELIEF
UNDER THE TAX TREATY BETWEEN BULGARIA AND AUSTRIA" an das österreichische
Bauplanungsunternehmen sendet, dann gibt er damit zu verstehen, dass auch er
kein Entstehen einer Baubetriebstätte annimmt und dass er mit der
Formularzusendung offenbar eine Entlastung von der bulgarischen Quellensteuer
unterstützt. Der Umstand, dass Bulgarien eine Brutto-Bauabzugssteuer in
seinem innerstaatlichen Recht vorgesehen hat, ist jedenfalls solange kein
Verstoß gegen das DBA, als Bulgarien zu einer DBA-konformen
Steuerentlastung (an der Quelle oder im Rückerstattungsweg) bereit
ist.
Bundesministerium für Finanzen, 22. November
2007
Normen und Schlagworte
- DBA BG (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bulgarien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 425/1984
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1915-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32559
- Gültig
- 22.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF