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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2915

Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in Bulgarien

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1915-IV/4/2007vom 22.11.2007

Wortlaut laut Findok

Mit der Frage, ob Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in einem Nicht-OECD-Staat eine Betriebstätte begründen können, hat sich das BMF bereits in EAS 2907 (betr. ein Bauprojekt in Manila) auseinandergesetzt und kein Entstehen einer solchen Betriebstätte angenommen. Wenn nun im Fall einer Bauplanung für ein bulgarisches Bauprojekt der bulgarische Geschäftspartner das Formular "CLAIM FOR RELIEF UNDER THE TAX TREATY BETWEEN BULGARIA AND AUSTRIA" an das österreichische Bauplanungsunternehmen sendet, dann gibt er damit zu verstehen, dass auch er kein Entstehen einer Baubetriebstätte annimmt und dass er mit der Formularzusendung offenbar eine Entlastung von der bulgarischen Quellensteuer unterstützt. Der Umstand, dass Bulgarien eine Brutto-Bauabzugssteuer in seinem innerstaatlichen Recht vorgesehen hat, ist jedenfalls solange kein Verstoß gegen das DBA, als Bulgarien zu einer DBA-konformen Steuerentlastung (an der Quelle oder im Rückerstattungsweg) bereit ist. Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2007

Normen und Schlagworte

BauabzugssteuerBauplanung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1915-IV/4/2007
Stammnummer
32559
Gültig
22.11.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF