Findok · EAS-Auskünfte
EAS 28
Planungs- und Überwachungsarbeiten bei einem türkischen Straßenbau
geltende FassungEAS-AuskunftA 1249/1/1-IV/4/91vom 22.09.1991
Wortlaut laut Findok
Wirken österreichische Unternehmen auf Grund eines
Planungs- und Bauüberwachungsauftrages an einem Straßenbauprojekt in
der Türkei mit, so ist die Sonderbestimmung des Artikels 14 Abs. 3 und 4
des DBA-Türkei zu beachten. Danach unterliegen Vergütungen für
freiberufliche Tätigkeiten, wie Straßenbauplanungs- und
Überwachungsarbeiten mit 10% des
Bruttobetrages auch dann der
türkischen Besteuerung, wenn diese Tätigkeiten in Österreich
ausgeführt werden. Dieses 10%ige Quellenbesteuerungsrecht besteht gem. Art.
14 Abs. 4 DBA-Türkei auch dann, wenn die freiberufliche Tätigkeit
unter der Rechtsform einer GesmbH erbracht und daher nach österreichischer
Auffassung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Das Vorliegen einer
türkischen "Betriebstätte" ist nicht erforderlich. Zu beachten ist
auch Artikel 14 Abs. 5 DBA-Türkei; nach dieser Bestimmung können im
Zusammenhang mit einer Bauausführung (auch Straßenbau) gezahlte
Vergütungen selbst dann einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung in der
Türkei unterworfen werden, wenn sie nicht freiberuflicher Natur
sind.
Sofern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages
für Planungs- und Überwachungsarbeiten in der Türkei keine
türkische Betriebstätte unterhalten wird (ob dies der Fall ist,
wäre mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abzuklären),
unterliegen die aus der Türkei bezogenen Einkünfte auch der
österreichischen Besteuerung, wobei gemäß Artikel 23 Abs. 2 des
DBA-Türkei eine in der Türkei erhobene Steuer auf die
österreichische Steuer anzurechnen ist.
22.
September 1991 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA TR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (Einkommen- und Vermögenssteuer - Steuerumgehung), BGBl. Nr. 595/1973
- Art. 23 DBA TR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (Einkommen- und Vermögenssteuer - Steuerumgehung), BGBl. Nr. 595/1973
BauüberwachungBauplanungBaustellefreier BerufQuellensteuerQuellenbesteuerungBauwerkserrichtungGewerbebetriebAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtungAuslandsbetriebstätte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 1249/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18620
- Gültig
- 22.09.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF