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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 28

Planungs- und Überwachungsarbeiten bei einem türkischen Straßenbau

geltende FassungEAS-AuskunftA 1249/1/1-IV/4/91vom 22.09.1991

Wortlaut laut Findok

  Wirken österreichische Unternehmen auf Grund eines Planungs- und Bauüberwachungsauftrages an einem Straßenbauprojekt in der Türkei mit, so ist die Sonderbestimmung des Artikels 14 Abs. 3 und 4 des DBA-Türkei zu beachten. Danach unterliegen Vergütungen für freiberufliche Tätigkeiten, wie Straßenbauplanungs- und Überwachungsarbeiten mit 10% des Bruttobetrages auch dann der türkischen Besteuerung, wenn diese Tätigkeiten in Österreich ausgeführt werden. Dieses 10%ige Quellenbesteuerungsrecht besteht gem. Art. 14 Abs. 4 DBA-Türkei auch dann, wenn die freiberufliche Tätigkeit unter der Rechtsform einer GesmbH erbracht und daher nach österreichischer Auffassung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Das Vorliegen einer türkischen "Betriebstätte" ist nicht erforderlich. Zu beachten ist auch Artikel 14 Abs. 5 DBA-Türkei; nach dieser Bestimmung können im Zusammenhang mit einer Bauausführung (auch Straßenbau) gezahlte Vergütungen selbst dann einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung in der Türkei unterworfen werden, wenn sie nicht freiberuflicher Natur sind. Sofern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages für Planungs- und Überwachungsarbeiten in der Türkei keine türkische Betriebstätte unterhalten wird (ob dies der Fall ist, wäre mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abzuklären), unterliegen die aus der Türkei bezogenen Einkünfte auch der österreichischen Besteuerung, wobei gemäß Artikel 23 Abs. 2 des DBA-Türkei eine in der Türkei erhobene Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen ist. 22. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BauüberwachungBauplanungBaustellefreier BerufQuellensteuerQuellenbesteuerungBauwerkserrichtungGewerbebetriebAnrechnungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtungAuslandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 1249/1/1-IV/4/91
Stammnummer
18620
Gültig
22.09.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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