Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2274
Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/03vom 24.04.2003
Wortlaut laut Findok
Übernimmt ein in Deutschland
ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei
österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden
Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur
Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende
Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen
Ingenieur keinerlei inländische feste örtliche Einrichtungen zur
Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom
28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die
bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde.
Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung,
sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für
die Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens
maßgebend ist, wurde in Absatz 16 des Schlussprotokolls zu dem Abkommen
ausdrücklich klargestellt.
Macht der deutsche Ingenieur für Mitwirkungen an
österreichischen Bauausführungen, die vor dem 1. Jänner 2003
begonnen worden sind, Vertrauensschutz geltend und werden die
österreichischen Einkünfte in Deutschland der Besteuerung
zugeführt, dann bestehen keine Bedenken, wenn auf österreichischer
Seite korrespondierend dazu Steuerfreistellung gewährt wird.
24. April
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Anlage 1 Abs. 16 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
BauplanungsleistungenBauüberwachungsleistungen12-Monats-Fristbetriebstättenbegründende Tätigkeitinländische BauausführungenVertrauensschutz
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/5-IV/4/03
- Stammnummer
- 36229
- Gültig
- 24.04.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF