Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1212
Anwendung des DBA-Südafrika auf laufende Bauvorhaben
geltende FassungEAS-Auskunft04 4442/1-IV/4/98vom 19.01.1998
Wortlaut laut Findok
Das DBA-Südafrika ist
völkerrechtlich am 6.2.1997 in Kraft getreten. Es ist auf die Abzugssteuern
ab 1.5.1997 und auf die veranlagten Steuern ab der Veranlagung 1998
anzuwenden.
Unterhält daher ein in Österreich und in
Südafrika nach dem Kalenderjahr bilanzierendes Unternehmen in
Südafrika zum 1.1.1998 eine Baubetriebstätte, dann richtet sich die
Besteuerung der dieser Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne ab diesem
Zeitpunkt nach den Vorschriften des DBA. Das heißt, es ist ab diesem
Zeitpunkt nach dem DBA zu entscheiden, ob überhaupt eine
"DBA-Betriebstätte" in Südafrika vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die
Bauausführung - ab tatsächlichem Baubeginn - länger als 12 Monate
andauert. Der Umstand, daß die Bauausführung vor dem
Wirksamkeitsbeginn des Abkommens begonnen wurde, ist daher irrelevant.
19.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA ZA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Südafrika (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 40/1997
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4442/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 26234
- Gültig
- 19.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF