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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1212

Anwendung des DBA-Südafrika auf laufende Bauvorhaben

geltende FassungEAS-Auskunft04 4442/1-IV/4/98vom 19.01.1998

Wortlaut laut Findok

Das DBA-Südafrika ist völkerrechtlich am 6.2.1997 in Kraft getreten. Es ist auf die Abzugssteuern ab 1.5.1997 und auf die veranlagten Steuern ab der Veranlagung 1998 anzuwenden. Unterhält daher ein in Österreich und in Südafrika nach dem Kalenderjahr bilanzierendes Unternehmen in Südafrika zum 1.1.1998 eine Baubetriebstätte, dann richtet sich die Besteuerung der dieser Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne ab diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften des DBA. Das heißt, es ist ab diesem Zeitpunkt nach dem DBA zu entscheiden, ob überhaupt eine "DBA-Betriebstätte" in Südafrika vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Bauausführung - ab tatsächlichem Baubeginn - länger als 12 Monate andauert. Der Umstand, daß die Bauausführung vor dem Wirksamkeitsbeginn des Abkommens begonnen wurde, ist daher irrelevant. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Bauausführungen12-Monats-Frist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4442/1-IV/4/98
Stammnummer
26234
Gültig
19.01.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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