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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 182

Bauverzögerungen auf einer schweizerischen ARGE-Baustelle

geltende FassungEAS-AuskunftÖ 84/2/1-IV/4/92vom 24.10.1992

Wortlaut laut Findok

  Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass ursprünglich eine kürzere Baudauer veranschlagt war und die Verzögerungen in der Baufertigstellung geologisch bedingt waren. Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens, die an der schweizerischen Baustelle eingesetzt sind und deren Löhne als solche der ARGE weiterverrechnet werden, unterliegen in diesem Fall der schweizerischen Besteuerung. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

12-Monats-FristBauausführungBauausführungsfristBaubetriebstätteBaustelleBaustellenfristBauwerkserrichtungBauüberwachung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Ö 84/2/1-IV/4/92
Stammnummer
18270
Gültig
24.10.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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