Findok · EAS-Auskünfte
EAS 182
Bauverzögerungen auf einer schweizerischen ARGE-Baustelle
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 84/2/1-IV/4/92vom 24.10.1992
Wortlaut laut Findok
Schließt sich ein österreichisches
Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer
schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines
Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12
Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz
eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern,
dass ursprünglich eine kürzere Baudauer veranschlagt war und die
Verzögerungen in der Baufertigstellung geologisch bedingt
waren.
Dienstnehmer des österreichischen Unternehmens, die an
der schweizerischen Baustelle eingesetzt sind und deren Löhne als solche
der ARGE weiterverrechnet werden, unterliegen in diesem Fall der schweizerischen
Besteuerung.
24. Oktober
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
12-Monats-FristBauausführungBauausführungsfristBaubetriebstätteBaustelleBaustellenfristBauwerkserrichtungBauüberwachung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 84/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18270
- Gültig
- 24.10.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF