…sein könnte. Die Zuständigkeitseinschränkung kann allerdings nicht so verstanden werden, dass den alten Durchführungsverordnungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, die noch eine Erledigung von DBA-Steuerrückerstattungsanträgen durch die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies…
…die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß § 56 BAO jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich "der wertvollste Teil des Vermögens" befindet. Im gegebenen Zusammenhang wird dies im Zweifel jenes Amt sein, in dessen Amtsbereich sich der längste Teil der Kabeltrasse befindet…
…im EAS-Verfahren weiterführende Hinweise zu geben. Fragen dieser Art müssten demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden. Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem die Österreich-Vermarktung von Produkten…
…als Formalvoraussetzung vor, dass die Bestätigung von der "zuständigen Behörde" erteilt wird. Gemäß Artikel 3 des Abkommens wäre dies das Bundesministerium der Finanzen in Berlin; es sei denn, dass das Ministerium die Befugnis zur Erteilung derartiger Bestätigungen an das örtlich zuständige Finanzamt delegiert hat; eine…
…von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der M-Holding an die Ö-GmbH verloren geht, ist zum großen Teil eine Sachverhaltsfrage, die von der örtlich zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Allerdings wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2…
…c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Von der gewählten Gestaltung, die im übrigen die steuerliche Anerkennung der örtlich zuständigen Steuerbehörden der beiden Staaten in korrespondierender Übereinstimmung finden muss, hängt sodann die Beantwortung der Frage ab…
…für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Die diesbezüglichen Sachverhaltsbeurteilungen können allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden, sondern müssen im Zweifelsfall mit den örtlich zuständigen Finanzämtern in Österreich und Deutschland geklärt werden, wobei das BM für Finanzen nur dann eingreifen würde, wenn sich hiebei mit…
…181) wird hingewiesen. Die Abgrenzungsfrage sollte im übrigen zweckmäßigerweise im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden Österreichs und der betroffenen ausländischen Staaten entschieden werden. Für den Fall von zwischenstaatlichen Meinungsverschiedenheiten könnte die Angelegenheit im Rahmen von internationalen Verständigungsverfahren im Wege des BM für Finanzen abgeklärt…
…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen Korrekturen möglichst vorzubeugen. 12. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im…
…tschechischen Wohnsitz Tätigkeiten ausgeübt worden sind, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Antwortdienstes geklärt werden, sondern muss mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 des DBA-Malta und damit die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nach Malta verlagert. Diese Frage müßte als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. Allerdings muß aus dem vorstehenden Sachverhaltsbild die Vermutung abgeleitet…
…dass - bei Fehlen eines Besteuerungsnachweises in Russland - seitens des örtlich zuständigen Finanzamtes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Russland veranlasst wird. Die reine Nachweisproblematik muss daher mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden und kann nicht im EAS-Weg gelöst werden. 15. Jänner 2004 Für den Bundesminister…
…wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber mit bindender Wirkung nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, sie müsste vielmehr auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen mit dem örtlich zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) abgeklärt werden. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr…
…erteilt werden. Die Frage müsste demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden. Lediglich hinsichtlich der Umstellung der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft wird es nach Maßgabe des Schlussprotokolls zu Artikel 5 DBA-Deutschland-2000 ausgeschlossen sein, in der…
…bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In solchen Fällen kann daher der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis auf LStR 2002 Rz 313). Weitere Einzelheiten des Besteuerungsfalles müssten bei Bedarf mit dem örtlich zuständigen österreichischen Finanzamt abgesprochen werden. 13. Juni 2002…
…ob eine Betriebstätte in Österreich anzunehmen ist oder nicht, nur durch das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erfolgen. Denn es ist diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus…
…wo der fachlich versierte Gutachter auf genau präzisierbare Zweifelsfragen stößt, kann sodann eine Lösung im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Finanzamt angestrebt werden; hiebei kann zu genau identifizierbaren Teilfragen (die keine weiteren Sachverhaltsbeurteilungen mehr voraussetzen) durchaus - sowohl von Seiten des Finanzamtes wie auch von Seiten…
…Natur sind. Sofern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages für Planungs- und Überwachungsarbeiten in der Türkei keine türkische Betriebstätte unterhalten wird (ob dies der Fall ist, wäre mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abzuklären), unterliegen die aus der Türkei bezogenen Einkünfte auch der österreichischen Besteuerung…
…über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die auf der Ebene des örtlich zuständigen Finanzamtes getroffen werden müssen. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: