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EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

…sein könnte. Die Zuständigkeitseinschränkung kann allerdings nicht so verstanden werden, dass den alten Durchführungsverordnungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, die noch eine Erledigung von DBA-Steuerrückerstattungsanträgen durch die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies…

EAS 2090Kabeltrasse eines Kommunikationsunternehmens als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0202.07.2002

…die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß § 56 BAO jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich "der wertvollste Teil des Vermögens" befindet. Im gegebenen Zusammenhang wird dies im Zweifel jenes Amt sein, in dessen Amtsbereich sich der längste Teil der Kabeltrasse befindet…

EAS 2304Abstufung einer Vertriebstochtergesellschaft zur bloßen Vermittlerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/21-IV/4/0323.06.2003

…im EAS-Verfahren weiterführende Hinweise zu geben. Fragen dieser Art müssten demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden. Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem die Österreich-Vermarktung von Produkten…

EAS 2226Koproduktion mit einem deutschen gemeinnützigen Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 480/1-IV/4/0303.02.2003

…als Formalvoraussetzung vor, dass die Bestätigung von der "zuständigen Behörde" erteilt wird. Gemäß Artikel 3 des Abkommens wäre dies das Bundesministerium der Finanzen in Berlin; es sei denn, dass das Ministerium die Befugnis zur Erteilung derartiger Bestätigungen an das örtlich zuständige Finanzamt delegiert hat; eine…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der M-Holding an die Ö-GmbH verloren geht, ist zum großen Teil eine Sachverhaltsfrage, die von der örtlich zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Allerdings wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

…c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Von der gewählten Gestaltung, die im übrigen die steuerliche Anerkennung der örtlich zuständigen Steuerbehörden der beiden Staaten in korrespondierender Übereinstimmung finden muss, hängt sodann die Beantwortung der Frage ab…

EAS 1211Gleitschirmpilot einer deutschen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 344/1-IV/4/9819.01.1998

…für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Die diesbezüglichen Sachverhaltsbeurteilungen können allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden, sondern müssen im Zweifelsfall mit den örtlich zuständigen Finanzämtern in Österreich und Deutschland geklärt werden, wobei das BM für Finanzen nur dann eingreifen würde, wenn sich hiebei mit…

EAS 225Geschäftsführung ausländischer Tochtergesellschaften durch Dienstnehmer der inländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/208/2-IV/4/9325.01.1993

…181) wird hingewiesen. Die Abgrenzungsfrage sollte im übrigen zweckmäßigerweise im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden Österreichs und der betroffenen ausländischen Staaten entschieden werden. Für den Fall von zwischenstaatlichen Meinungsverschiedenheiten könnte die Angelegenheit im Rahmen von internationalen Verständigungsverfahren im Wege des BM für Finanzen abgeklärt…

EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen Korrekturen möglichst vorzubeugen. 12. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

…so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im…

EAS 536Überstundenleistungen eines in Österreich tätigen Dienstnehmers am tschechischen Wohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3344/1/1-IV/4/9405.12.1994

…tschechischen Wohnsitz Tätigkeiten ausgeübt worden sind, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Antwortdienstes geklärt werden, sondern muss mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in…

EAS 1458Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitgliedes einer inländischen Holdinggesellschaft nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 423/1-IV/4/9931.05.1999

…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 des DBA-Malta und damit die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nach Malta verlagert. Diese Frage müßte als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. Allerdings muß aus dem vorstehenden Sachverhaltsbild die Vermutung abgeleitet…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

…dass - bei Fehlen eines Besteuerungsnachweises in Russland - seitens des örtlich zuständigen Finanzamtes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Russland veranlasst wird. Die reine Nachweisproblematik muss daher mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden und kann nicht im EAS-Weg gelöst werden. 15. Jänner 2004 Für den Bundesminister…

EAS 2502US-Firma mit Datenmanagementleistungen für österreichische Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 309/1-IV/4/0416.08.2004

…wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber mit bindender Wirkung nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, sie müsste vielmehr auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen mit dem örtlich zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) abgeklärt werden. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2125Warenvertrieb über die österreichischen Vertriebstöchter auf Kommissionsbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/3-IV/4/0214.10.2002

…erteilt werden. Die Frage müsste demzufolge derzeit noch als Sachverhaltsfrage mit dem örtlich zuständigen Finanzamt in Österreich abgeklärt werden. Lediglich hinsichtlich der Umstellung der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft wird es nach Maßgabe des Schlussprotokolls zu Artikel 5 DBA-Deutschland-2000 ausgeschlossen sein, in der…

EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In solchen Fällen kann daher der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis auf LStR 2002 Rz 313). Weitere Einzelheiten des Besteuerungsfalles müssten bei Bedarf mit dem örtlich zuständigen österreichischen Finanzamt abgesprochen werden. 13. Juni 2002…

EAS 1396Geldspielautomaten als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 418/1-IV/4/9804.01.1999

…ob eine Betriebstätte in Österreich anzunehmen ist oder nicht, nur durch das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erfolgen. Denn es ist diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus…

EAS 1260Errichtung einer Fabrikationsanlage auf BOT-Basis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/2-IV/4/9804.05.1998

…wo der fachlich versierte Gutachter auf genau präzisierbare Zweifelsfragen stößt, kann sodann eine Lösung im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Finanzamt angestrebt werden; hiebei kann zu genau identifizierbaren Teilfragen (die keine weiteren Sachverhaltsbeurteilungen mehr voraussetzen) durchaus - sowohl von Seiten des Finanzamtes wie auch von Seiten…

EAS 28Planungs- und Überwachungsarbeiten bei einem türkischen Straßenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1249/1/1-IV/4/9122.09.1991

…Natur sind. Sofern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages für Planungs- und Überwachungsarbeiten in der Türkei keine türkische Betriebstätte unterhalten wird (ob dies der Fall ist, wäre mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abzuklären), unterliegen die aus der Türkei bezogenen Einkünfte auch der österreichischen Besteuerung…

EAS 588Deutsche Auftragsannahmestelle für ein österreichisches Versandhandelshaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2303/1/1-IV/4/9528.02.1995

…über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die auf der Ebene des örtlich zuständigen Finanzamtes getroffen werden müssen. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: