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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 588

Deutsche Auftragsannahmestelle für ein österreichisches Versandhandelshaus

geltende FassungEAS-AuskunftG 2303/1/1-IV/4/95vom 28.02.1995

Wortlaut laut Findok

  Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles dafür, dass diese Auftragsannahmestelle eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland darstellt. Der Umstand, dass der Versandhandelskatalog sowie alle Werbemittel im Rahmen des Direct-Mailings von Österreich aus für den bundesdeutschen Markt erstellt werden, sowie das Faktum, dass es in der deutschen Niederlassung kein Warenlager gibt, weil die bestellte Ware unmittelbar von Österreich aus versandt wird, nehmen der Auftragsannahmestelle nicht den Charakter einer Betriebstätte; wohl aber werden solche und ähnliche Umstände eine wichtige Rolle bei der Funktionsanalyse der deutschen Betriebstätte bilden, die ihrerseits die Grundlage für eine sachgerechte Ergebniszuweisung gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland bildet. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass in konkreten Besteuerungsfällen über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die auf der Ebene des örtlich zuständigen Finanzamtes getroffen werden müssen. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AuslandsbetriebstätteVertriebsaktivitätenVertriebsfunktionFunktionVertriebsbüro

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 2303/1/1-IV/4/95
Stammnummer
17312
Gültig
28.02.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF