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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1211

Gleitschirmpilot einer deutschen Firma

geltende FassungEAS-AuskunftW 344/1-IV/4/98vom 19.01.1998

Wortlaut laut Findok

  Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt. Der Umstand, daß der Pilot ein monatliches Fixum samt einem pauschalen Spesenersatz erhält, spricht eher für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Die diesbezüglichen Sachverhaltsbeurteilungen können allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden, sondern müssen im Zweifelsfall mit den örtlich zuständigen Finanzämtern in Österreich und Deutschland geklärt werden, wobei das BM für Finanzen nur dann eingreifen würde, wenn sich hiebei mit Deutschland die Gefahr eines Qualifikationskonfliktes abzeichnen sollte. Liegt ein einheitliches Dienstverhältnis vor, dann würden auch die von dem deutschen Unternehmen aus Anlaß von Gleitschirmveranstaltungen bei Erzielung guter Wettkampfergebnisse gezahlten Preisgelder hievon erfaßt werden. Erweist sich die Vermutung des Vorliegens eines steuerlichen Dienstverhältnisses als richtig, dann steht das Besteuerungsrecht an sämtlichen Bezugsteilen (einschließlich der Preisgelder) ausschließlich Deutschland zu, vorausgesetzt daß die gesamte Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. Teilnahme an einem Wettkampf in den USA) dann erlischt insoweit das deutsche Besteuerungsrecht und es wird durch das DBA-Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht zugeteilt. In derartigen Fällen muß der Gesamtbezug des Piloten sachgerecht (erforderlichenfalls in einem verwaltungsökonomischen Schätzverfahren) auf die steuerberechtigten Staaten aufgeteilt werden. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

PilotenDienstverhältnisWerkvertragWettkämpfePreisgelder

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 344/1-IV/4/98
Stammnummer
26233
Gültig
19.01.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF