…Vorliegens von dem Betriebsbereich zukommenden Aufwendungen nicht unrechtmäßig verkürzt wurden, keine Gewerbsmäßigkeit abzuleiten. Dem gegenüber ist das Tatbestandsmerkmal der gewerbsmäßigen Erklärung vom Täter absichtlich zu verwirklichen, wobei es dabei auch genügt, dass die Absicht des Täters darauf gerichtet ist, sich durch die wiederkehrende Begehung von…
…für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der unter der SteuernummerX erfassten X-GmbH (FN) mit Sitz in Plz Ort1, X-Stryße, fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen I.) vorsätzlich und mit Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung von derartigen Abgabenhinterziehungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen 1…
…FinStrG) handelt der Täter, dem es u.a. bei (s)einer Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, gewerbsmäßig. Eine derartige Gewerbsmäßigkeit liegt dann vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Begehung der Tat eine…
…er bei seiner betriebenen selbstständigen Tätigkeit auch Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, für welche er keine Lohnkonten führte und keinerlei Lohnabgaben abführte bzw. entrichtete, wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung der Verkürzungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und hat hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen…
…Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt (zur Begrifflichkeit der Gewerbsmäßigkeit siehe etwa Schmitt in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, Rz 10 ff zu § 38). 11. Unter Anwendung des Günstigkeitsvergleiches nach § 4 Abs. 2 FinStrG, bei welchem zwischen der Rechtslage zum Zeitpunkt der Taten…
…wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und hiedurch die Finanzvergehen der gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 FinStrG, weswegen über ihn gemäß §§ 33 Abs. 5, 38 Abs. 1 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von €…
…Abgabenansprüche die Einkommensteuer nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnte (2005, 2006) (Faktum II.1.): Diese Verfahrenseinstellung durch den Spruchsenat scheint wohl nur irrtümlich stattgefunden zu haben, zumal er andernorts sogar eine Gewerbsmäßigkeit bei der Hinterziehung der diesbezüglichen Einkommensteuern konstatiert - wenngleich auch…
…sie mit der Absicht gehandelt hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von € 400,00 übersteigt) zu verschaffen. Dabei hatte sie bereits mindestens zwei solche Taten (Abgabenhinterziehungen nach…
…Summe der maßgeblichen strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden Abgabenhinterziehungen den Betrag von € 100 000,00 überstiegen hat und alle diese Finanzvergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde gefallen sind. Die verfahrensgegenständliche Selbstanzeige ist im September 2012 erstattet worden. Bei Vorlage der Akten…
…also hinsichtlich der Vorbereitungs- und Tathandlungen (unterlassene Führung von Wareneingangsbüchern, unterlassene Erlös- und Umsatzaufzeichnungen bei in weiterer Folge unvollständiger Informationsweitergabe an den Steuerberater, damit dieser unrichtige zu niedrige Steuererklärungen erstelle) absichtlich vorgegangen ist, wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung eine…
…wegen gewerbsmäßiger Hinterziehung von Lohnabgaben nicht abhalten hat lassen. So gesehen wäre bei zeitnaher Aburteilung eine Geldstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens und möglicherweise sogar eine primäre Freiheitsstrafe zu verhängen gewesen, um A selbst und andere Personen aus seinem Milieu von der Begehung gleichartiger Finanzvergehen…
…bei welcher die nächste Strafe für neuerliche Abgabenhinterziehungen eine primäre Freiheitsstrafe wäre. In gesamthafter Würdigung der obigen Argumente ist die über den Beschuldigten zu verhängende Gesamt-Geldstrafe vorerst mit € 500.000,00 zu bemessen. Davon ist für die oben dargestellten Sorgepflichten ein Abschlag von…
…2011 in Höhe von € 21.625,20. 13. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 13.1. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der jeweiligen Verkürzungsbeträge geahndet; bei Bedarf kann neben…
…sie mit der Absicht gehandelt hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von € 400,00 übersteigt) zu verschaffen. Dabei hatte sie bereits mindestens zwei solche Taten (Abgabenhinterziehungen nach…
…der Gesellschaft und eines Vorbildes in steuerlichen Angelegenheiten zu. So gesehen wäre eine durchaus empfindliche Geldstrafe zu verhängen, um A von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten bzw. bei Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in seinem Umfeld andere Personen in der Lage des Finanzstraftäters von der…
…da einerseits die Gewichtung von Milderungs- und Erschwernisgründen falsch vorgenommen wurde und andererseits, weil ein essentieller Strafzweck, die Abhaltung von Begehung weiterer Straftaten, nicht gewährleistet wird. Durch regelmäßige Verhängung solch derart niedriger Strafen für finanzstrafrechtliche Vergehen wird die Abgabenhinterziehung (weiterhin) in der Gesellschaft als Kavaliersdelikt…
…einer Tat ergibt, ist also milderes jenes Gesetz anzusehen, nach dem der Täter im konkreten Fall eine günstigere Beurteilung erfährt. Bei gewerbsmäßiger Begehung erweiterte § 38 FinStrG in den Tatzeitfassungen für Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung die Geldstrafdrohung auf das Dreifache des strafbestimmenden Wertbetrags (§ 38 Abs. 1 erster…
…In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht hat die Beschuldigte zu ihren nunmehrigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgeführt wie folgt: Sie arbeite nunmehr als Köchin beim Z-Wirt bei ihrer Cousine. Sie arbeite 30 Stunden pro Woche und erhalte dafür einen Gehalt von monatlich netto…
…Gewerbsmäßigkeit einwendet, darf hingewiesen werden, dass mit dem EU-FinAnpG 2019 die gewerbsmäßige Begehung im Sinne des § 38 alte Fassung Finanzstrafgesetz entfallen ist, daher im gegenständlichen Fall trotz Entfall dieser Bestimmung nicht verdeckt wieder bei der Strafbemessung und dergleichen als erschwerend berücksichtigt werden kann. Der…
…wobei hinsichtlich beider Beschuldigter von ihr die Bestrafung wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung beantragt wird. Aus der Formulierung der Anfrage vom 25. Oktober 2004 durch den steuerlichen Vertreter der C-GmbH in dessen Auftrag gehe hervor, dass den Beschuldigten die Bedingungen für das Vorliegen der Umsatzsteuerbefreiung gemäß…