…eine Gewerbsmäßigkeit anzulasten sei, stellte der Spruchsenat fest, dass entsprechend der Verantwortung des Beschuldigten dieser im Zusammenhang mit den von ihm zu verantwortenden Malversationen nicht die Absicht gehabt habe, sich durch wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Bei der Strafbemessung bewertete der Spruchsenat als…
…ATS 3.750,-- und betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2000 bis Oktober 2000 in Höhe von ATS 4.500,-- (insgesamt ATS 93.750,--); dabei ist es ihr darauf angekommen, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. AK hat hiedurch Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach …
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG aF zufolge handelt derjenige gewerbsmäßig, dem es darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung u. a. von Abgabenhinterziehungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Dabei handelt…
…im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung von Einkommensteuern bewirkt. Kam es dem Finanzstraftäter wie im gegenständlichen Fall bei seinen Abgabenhinterziehungen darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG in der ab…
…bei den Hinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG der Tatentschluss bei den ebenfalls als Abgabenhinterziehung iSd. § 33 FinStrG zu qualifizierenden, aber im Gegensatz zu (schuldhaften) Verkürzungen nach § 33 Abs. 1 nicht auf endgültige, sondern "bloß" auf eine (grundsätzlich rechtlich gleichwertige) vorläufige Verkürzung von…
…in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der Entscheidung des Erstsenates geltenden Fassung). Die spätere schriftliche Ausfertigung der erstinstanzlichen Entscheidung hat im gegenständlichen Fall dem mündlich verkündeten Erkenntnis des Spruchsenates insoweit derogiert, als im Schuldspruch nunmehr lediglich von einer gewerbsmäßigen Begehung hinsichtlich der Abgabenhinterziehungen nach…
…a. bei der von ihm begangenen Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelt gewerbsmäßig (§ 38 Abs. 1 lit. a FinStrG). Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf…
…die Absicht der Beschuldigten, sich aus der wiederkehrenden Begehung von Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, in Anbetracht ihrer unmittelbar lediglich die Y-GmbH begünstigenden Tathandlungen nicht anzunehmen. Die Geldbuße des belangten Verbandes sei unter den Gesichtspunkten des erheblichen Ausmaßes der vom Verband…
…Vorliegens von dem Betriebsbereich zukommenden Aufwendungen nicht unrechtmäßig verkürzt wurden, keine Gewerbsmäßigkeit abzuleiten. Dem gegenüber ist das Tatbestandsmerkmal der gewerbsmäßigen Erklärung vom Täter absichtlich zu verwirklichen, wobei es dabei auch genügt, dass die Absicht des Täters darauf gerichtet ist, sich durch die wiederkehrende Begehung von…
…auch der Jahresumsatzsteuern keine Aussicht auf Erfolg versprochen hat. Kam es dem Finanzstraftäter - wie im gegenständlichen Fall E - bei seinen Abgabenhinterziehungen auch darauf an, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG in der…
…ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Kam es dem Finanzstraftäter wie im gegenständlichen Fall bei seiner Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen…
…Finanzstraftäter bei seiner Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG in der ab dem 13. Jänner 1999 geltenden Fassung). Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der…
…für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer der unter der SteuernummerX erfassten X-GmbH (FN) mit Sitz in Plz Ort1, X-Stryße, fortgesetzt in mehrfachen Tathandlungen I.) vorsätzlich und mit Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung von derartigen Abgabenhinterziehungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen 1…
…FinStrG) handelt der Täter, dem es u.a. bei (s)einer Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, gewerbsmäßig. Eine derartige Gewerbsmäßigkeit liegt dann vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Begehung der Tat eine…
…eine Abgabenhinterziehung in Gesamthöhe von 23.186,13 € erfolgte, liegt das objektive Missverhältnis nicht vor. Aber auch in subjektiver Hinsicht liegt es nicht vor in Anbetracht dessen, dass der Beschuldigte gewerbsmäßig und als Rückfallstäter tätig war und eine starke Neigung zur Begehung von Finanzdelikten…
…wonach bei fortgesetzten Delikten für die Anwendung des § 31 Abs.5 FinStrG von Einzeldelikten auszugehen sei, nicht angeschlossen (VwGH vom 25.6.1998, 96/15/0167). Die Strafbarkeit der von EK begangenen Abgabenhinterziehung ist daher nicht durch Verjährung eingeschränkt. Das Handeln des EK war aber…
…er bei seiner betriebenen selbstständigen Tätigkeit auch Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, für welche er keine Lohnkonten führte und keinerlei Lohnabgaben abführte bzw. entrichtete, wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung der Verkürzungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und hat hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen…
…Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt (zur Begrifflichkeit der Gewerbsmäßigkeit siehe etwa Schmitt in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, Rz 10 ff zu § 38). 11. Unter Anwendung des Günstigkeitsvergleiches nach § 4 Abs. 2 FinStrG, bei welchem zwischen der Rechtslage zum Zeitpunkt der Taten…
…nicht von einem Unternehmer erworben worden und dies dem Bw auch bekannt gewesen sei. Die angeblichen Nichtunternehmer seien in ständiger geschäftlicher Beziehung zu namhaften oberösterreichischen Unternehmen gestanden. Der Bw habe diese geschäftlichen Tätigkeiten beobachtet und zu Recht davon ausgehen können, dass es sich bei diesen…
…Als unmittelbare Täter von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a und § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG kommen auch diejenigen Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen der abgabe- bzw…