…nichtpräferentiellen Ursprungs der in Rede stehenden Stahlseile. Nicht den Tatsachen entspreche im Übrigen das Vorbringen der Bf, es fehle ihr jedwedes Motiv für das ihr vorgeworfene Handeln, da sie die Waren ja zu marktüblichen Preisen gekauft und es für sie keinen Sinn gehabt hätte, "heiße"…
…einen solchen nicht gekannt habe. Sohin fielen die Verdächtigungen des Zollamtes Wien in sich zusammen, weil ein wirtschaftliches Motiv für die "Umgehung" fehle, zumal die Bf bei den gegenständlichen Käufen stets marktangemessene Preise bezahlt habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art.201 Abs.1…
…dass er tatsächlich einen solchen nicht gekannt habe. Sohin fielen die Verdächtigungen des Zollamtes Wien in sich zusammen, weil ein wirtschaftliches Motiv für die "Umgehung" fehle, zumal die Bf bei den gegenständlichen Käufen stets marktangemessene Preise bezahlt habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem…
…Das Finanzamt gehe davon aus, dass Gewinnerzielungsabsicht nicht einmal vorgelegen sei. Die extrem geringe Provision 2000 und die Provision 2001, denen als Hauptausgabe die zur eigenen Verwendung dienenden Vorführprodukte gegenüberstünden, würden kein wirtschaftliches Motiv erkennen lassen. Eine Abgrenzung der Betätigung nach § 1 Abs. 1 oder …
…dass es bei Ausgaben und Aufwendungen, die (auch) zu steuerfreien Einnahmen führen, kein höherwertiges oder dazwischenliegendes wirtschaftliches Motiv geben dürfe, welches zur Absetzbarkeit führe. Entscheidend für die Anwendung der genannten Norm sei also nicht die Folge von steuerfreien Einnahmen auf Grund von getätigten Aufwendungen und…
…private Motive. Dies stellen auch die Bf. in ihrer Stellungnahme vom 08.12.2015 nicht in Abrede: "Die Nicht-Weitervermietung der WE I ergab sich teilweise aus privaten, teilweise aus wirtschaftlichen Überlegungen". Als private Überlegung wurden die Folgen der baubehördlichen Feststellung und als wirtschaftliches Motiv…
…eine erhöhte Emissionsneigung erreicht werden, da der "contrarius actus", also das "going-private", erleichtert werde. Wirtschaftliches Motiv für einen Aktienrückkauf sei das Anliegen, nicht benötigte Liquidität abzubauen und an die Aktionäre zurückzugeben. Auch in der Literatur (Gruber, Das Aktienrückerwerbsgesetz, RdW 1999, 571) sei ausgeführt worden…
…Aus kapitalmarktpolitischer Sicht sei aber zu betonen, dass der erweiterte Steuerungsspielraum der Gesellschaften klare Publizitäts- und Transparenzregelungen verlange. Wirtschaftliches Motiv für einen Aktienrückkauf sei oft das Anliegen, nicht benötigte Liquidität abzubauen und an die Aktionäre auszuschütten. Dieser Vorgang werde vom Markt - durch Kurssteigerungen - regelmäßig positiv…
…Die klare und unmissverständliche Aussage zu den Eigentumsverhältnissen ist für die Ap umso glaubwürdiger, als der Wortlaut des Briefes eindeutig auf ein wirtschaftliches Motiv der Entstehung dieses Schreibens hinweist. In freier Beweiswürdigung hält daher die Ap die Ti*** Stiftung zumindest bis zum Jahr 2000 für…
…September 2007 wurde der Bw. ersucht, nachstehend angeführte Fragen zu beantworten und die angesprochenen Unterlagen in Kopie beizulegen: 1) Welche wirtschaftlichen Motive seien für die Abschlüsse der Kaufverträge vom 1. Jänner 2000 (Lokal in der Adr.1 xx Wien) und vom 1. Dezember 2000 (Lokal…
…steuerlicher Vorteile nicht im Vordergrund. Bei allen befragten Anlegern war nur die Kapitalbeteiligung, nicht auch ein wirtschaftliches Engagement Motiv für die Beteiligung. Die Beteiligungen wurden allgemein angeboten. Der vorliegende Renditevergleich ergibt eine Rendite vor Steuern (unter gedachter Anwendung des § 2 Abs. 2a EStG) iHv 4…
…wies in der Beschwerde nochmals darauf hin, dass er als Arbeitnehmer regelmäßig in großer Anzahl Tagesparkscheine von seinem Arbeitgeber ausgehändigt bekomme, sodass keinerlei wirtschaftliches oder persönliches Motiv für eine Manipulation vorliegen könne. Vielmehr wäre es lebensnah und glaubwürdig, dass der vorgelegene Schein ordnungsgemäß verwendet worden…
…auswirken. Nicht jedoch hätte ein wirtschaftlich denkender Fremder von vornherein auf eine mögliche Einkaufsquelle verzichtet. Insgesamt gesehen ist festzustellen, dass die fragliche Vereinbarung keine der oben erwähnten Kriterien für das steuerliche Anerkennen erfüllt. Sehr wohl ist aber das mögliche Motiv für eine derartige Gestaltung erkennbar…
…Die Übertragung einer Beteiligung an sich, könne daher nicht missbräuchlich sein. Da die Zusammenfassung der nicht-***LandX*** Beteiligungen unter der Bf. wirtschaftlich und nicht steuerlich motiviert gewesen sei, gehe auch der Anwendungsbereich des § 22 BAO ins Leere. Nach der Rechtsprechung des VwGH liege ein Scheingeschäft…
…gültig. Seitens der BP werde die Aufstockung der konzerninternen Darlehen iZm M.-Spanien als Eigenkapitalersatz angesehen, da aufgrund der Bilanzsituation 2011 bei einer Eigenkapitalquote von 5,57% eine konzernfremde Finanzierung nicht mehr möglich gewesen wäre. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 21ff BAO liege kein fremdübliches Darlehen…
…018,34 x 4.391.316,00) Die Etablierung der Bf. als Holdinggesellschaft sei aus wirtschaftlichen Erwägungen erfolgt und sei eindeutig nicht steuerlich motiviert gewesen. Als zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der in Rede stehenden Gesellschaften seien diese Beteiligungen wie auch die Fremdfinanzierungsaufwendungen der Bf. zuzurechnen…
…aus diversen Verrechnungen handelt. Die Schuldenabdeckung war u. a. ein Motiv für den vorzeitigen Verkauf der Betriebsliegenschaft, sodass es meines Erachtens sehr wohl in den Spekulationsgewinn einzubeziehen ist. Gleichzeitig erlaube ich mir mitzuteilen, dass es mir, bedingt durch die Erkrankung von Herrn Z und seinen…
…Angehörigen besonders niedrig oder hoch angesetzt, ist eine Untersuchung vorzunehmen, ob für die Kaufpreisfindung außerbetriebliche Gründe (Versorgungsgedanken, Zuwendungsabsicht aus verwandtschaftlich bedingten Motiven usw.) ausschlaggebend waren. Ist dies der Fall, so wird von einem unentgeltlichen Vorgang und somit Buchwertfortführung auszugehen sein. Dieselbe BetrachtungsweiseWenn der Mitunternehmeranteil insgesamt…
…wohl kein schlagendes Argument für die betriebliche Bedingtheit des Verkaufes sein, da es sich hierbei nicht um eine betriebliche Notwendigkeit handelt, sondern um ein rein persönliches Motiv des Gesellschaftergeschäftsführers. Im Übrigen spricht diese Argumentation dafür, dass die Liegenschaft zu einem besonders günstigen Preis und unter…
…einer Liegenschaftsbesichtigung am 21. September 2016 war das Gebäude nur teilweise saniert und noch unbewohnbar vorgefunden worden. Offensichtlich ist zumindest der H-GmbH rechtswidrigerweise massiv Kapital entzogen worden und ist die Begleichung der Rechnung im Ausmaß der Überhöhung aus außerbetrieblichen Motiven erfolgt. Im Ausmaß der…